Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
Mietwagen nach unverschuldetem Unfall (AZ: DAR 03, 70)
Nach einem unverschuldetem Unfall ist es für den Geschädigten häufig notwendig, sich einen Mietwagen zu nehmen, um weiter mobil zu sein. Nach einem Urteil des Landgerichts Aachen darf er ein Fahrzeug mieten, ohne vorher entsprechende Vergleichsangebote eingeholt zu haben. Dabei ist es für ihn nicht notwendig, sich nach dem so genannten Normaltarif zu erkundigen.
Die Aachener Richter begründeten ihren Urteilsspruch damit, dass der Geschädigte ohne weitere Anhaltspunkte – wie zum Beispiel sehr hohe Mietkosten wegen einer zu erwartenden mehrwöchigen Reparaturdauer für sein Fahrzeug – sowohl auf ein angemessenes Angebot der Mietwagenfirma vertrauen dürfe als auch darauf, dass die Versicherung die Kosten ersetzt.

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