Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
Keine Erkundigungspflicht bei 4 Tagen AG Hameln vom 9.12.02 22 C 273/02 (5a)
„… Ein Verstoß der Klägerin gegen ihre Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB mit der Folge, dass sie die Mietwagenkosten teilweise selbst zu tragen hat, lässt sich nicht feststellen. Bei einer Anmietdauer von 4 Tagen war die Klägerin nicht verpflichtet, sich vor der Anmietung des Ersatzfahrzeuges nach günstigeren Pauschaltarifen zu erkundigen und hierzu Konkurrenzangebote einzuholen. Eine derartige Erkundigungspflicht des Geschädigten besteht allenfalls bei längerer Mietdauer bzw. einer größeren zurückgelegten Fahrstrecke…"

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