Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
Unternehmer darf sofort Anwalt einschalten

Amtsgericht Saarburg (5 C 364/02)

Ein Kleinunternehmer ist nicht verpflichtet, den Schaden an einem seiner Autos ohne Einschaltung eines Anwalts geltend zu machen. Durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe verstoße beispielsweise ein Taxiunternehmer nicht gegen seine Schadensminderungspflicht.

In dem Fall war ein Auto auf das Taxi des Klägers geprallt. Dieser schaltete zur Schadensregulierung einen Anwalt ein. Die gegnerische Versicherung zahlte zwar alle Schäden, verweigerte aber die Begleichung der Anwaltsrechnung mit dem Argument, der Fall sei "sehr einfach gelagert". Dem widersprach das Gericht. Von einer "Waffengleichheit" beider Parteien sei nicht auszugehen. Der Taxiunternehmer verfüge als Einzelunternehmer nicht über eine juristische Abteilung. Der Unfallverursacher habe seinerseits einen Anwalt eingeschaltet, und die Versicherung besitze eine hausinterne Rechtsabteilung. Angesichts dessen gebe es keinen Grund, warum der Kläger auf juristischen Beistand hätte verzichten sollen.

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