Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen

Unfallverursacher muss auch für ungeeignetes Gutachten bezahlen

 
Kammergericht Berlin  
12 U 18/04

Ein Unfallverursacher muss notfalls auch ein für den Schadensnachweis ungeeignetes Gutachten bezahlen.

Das "Versagen" eines Sachverständigen, so die Richter, dürfe nicht ohne weiteres dem erfolgreichen Kläger angelastet werden (Az.: 12 U 18/04).

In dem Fall hatte ein Fahrzeughalter beanstandet, dass sich das Landgericht Berlin nach einem erfolgreichen Schadensersatzprozess geweigert hatte, dem unterlegenen Unfallgegner auch die Gutachterkosten aufzuerlegen. Das Gericht hatte dies mit der Begründung abgelehnt, das Gutachten sei zur Schadensfeststellung "objektiv ungeeignet" gewesen. Das Kammergericht ließ diese Argumentation nicht gelten.

Etwas anderes gelte beispielsweise, wenn der Fahrzeughalter etwa Vorschäden am Fahrzeug verschwiegen und sich dadurch das Gutachten als untauglich erwiesen habe.

 

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