Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
Bremsen für Tauben kann kostspielig werden. Urteil Landgericht Bonn, Akz. 8 S 277/98

Ein Autofahrer, der wegen einer Taube auf der Straße so stark abbremst, dass durch dieses Manöver ein Auffahrunfall verursacht wird, muss ein Drittel des Schadens selbst bezahlen, da ein Abbremsen für einen Vogel zu einer unnötigen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führt.

Anders beim  Abbremsen für große Tiere. Eine Kollision mit ihnen selbst kann gefährliche Folgen haben!

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