Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
Re-Importe weniger wert Landgericht Düsseldorf 24 S548/02

LG Düsseldorf: Importierte Jahres- und Neuwagen sind weniger wert.
Urteil vom 13.11.2003


Importierte Jahres- und Neuwagen sind weniger wert als in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Diese Auffassung vertritt das Landgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil 24 S548/02, DAR 2003, 420. Zuvor hatte das Oberlandesgericht in einem aktuellen Urteil (AZ 28 U 150 / 02) ähnlich entschieden.

Nach Auffassung der Richter stelle die Tatsache des Imports bei einem Jahreswagen oder einem Neuwagen einen Mangel dar, da importierte Autos in Deutschland deutlich billiger angeboten würden. Ohne nähere Hinweise dürfe ein deutscher Käufer darauf vertrauen, dass die Erstzulassung hier erfolgte. Daher müsse der Verkäufer – ob Händler oder Privatmann – darauf hinweisen, dass der Wagen aus dem Ausland komme.

Richter setzten einen Minderwert mit 9,45 Prozent an.

In dem konkreten Urteil ging es um einen Opel Zafira. Der Käufer merkte erst bei der Briefübergabe, dass die Erstzulassung des Jahreswagens nicht in Deutschland, sondern im Ausland erfolgt war. Der Verkäufer hatte ihn vorab darüber nicht informiert. Der Kläger forderte einen Teil seines Geldes zurück und bekam in der Berufung Recht: Die Richter setzten den Minderwert mit 9,45 Prozent an. Der Autokäufer erhielt 1.635 Euro des Kaufpreises zurück.

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