Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Landgericht Itzehoe  6 O 206/00
Wer von einem Grundstück auf die Straße fährt, muss damit rechnen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer nicht ordnungsgemäß verhalten. Notfalls sollte man sich sogar von einem Mitfahrer einweisen lassen, entschied das Landgericht Itzehoe. Man müsse stets "auch mit einer überhöhten Geschwindigkeit eines bevorrechtigten Fahrers rechnen", heißt es in dem heute veröffentlichten Urteil.  In diesem Fall hatte ein Autofahrer geklagt, weil er bei der Ausfahrt aus seinem direkt hinter einer Kurve gelegenen Grundstück mit einem zu schnell fahrenden Auto zusammengestoßen war. Der Unfallgegner habe durch die überhöhte Geschwindigkeit den Unfall allein verursacht, meinte der Kläger und forderte rund 12.000 Mark Schadensersatz. Das Landgericht wies seine entsprechende Klage jedoch zum großen Teil zurück. Der Kläger müsse drei Viertel seines Schadens selber zahlen, weil er die "strenge Sorgfaltspflicht des Straßenverkehrsgesetzes verletzt hat".

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