Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
Unerlaubte Rechtsberatung durch ein Abschleppunternehmen OLG Düsseldorf 1999/2000
Ein Abschleppunternehmen, das bei der Abholung des abgeschleppten KFZ durch den Fahrzeugbesitzer oder Eigentümer das Entgelt für das im Auftrag eines Dritten (Polizei, Ordnungsbehörde oder Privatperson) durchgeführte Abschleppen und Aufbewahren das entsprechende Entgelt von dem Abholer einzieht, handelt gegen das Rechtsberatungsgesetz (auch bei Auftrag durch eine Behörde). Diese Tätigkeit ist eine Inkassotätigkeit und tritt in ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zu den am Ort tätigen Rechtsanwälten.

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