Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
Bei einem Unfall mit zivilem Polizeiwagen haften Autofahrer nicht allein OLG Frankfurt 25 U 160/00
Wer auf ein plötzlich bremsendes ziviles Polizeifahrzeug auffährt, muss den Unfallschaden nicht zwangsläufig allein tragen. Das geht aus einem Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) hervor. Nach Auffassung der Richter geht von einem Polizeiwagen im Sondereinsatz eine besondere "Betriebsgefahr" aus, die eine Schadensbeteiligung des jeweiligen Bundeslandes als Haftungsträger für die Polizei (Az.: 25 U 160/00) rechtfertige. Das Gericht verurteilte damit das Land Hessen, einem Autofahrer 30 Prozent eines Unfallschadens zu ersetzen. Der Kläger war auf ein ziviles Einsatzfahrzeug der Polizei aufgefahren, als ihn Beamte auf einer Bundesstraße kontrollieren wollten. Das OLG befand zwar, dass den Kläger die überwiegende Haftung treffe. Es stimmte dem Land jedoch nicht zu, dass es von jeglicher Haftung frei sei.

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