Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
Bei Unfallflucht kein Versicherungsschutz OLG Frankfurt/Main 7 U 23/00
Wer Unfallflucht begeht, verliert automatisch seinen Versicherungsschutz. Das gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer sich darauf beruft, er habe einen Unfallschock erlitten. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt und bestätigte damit das vorherige Urteil des Landgerichts. Klägerin habe durch die Unfallflucht ihre Verpflichtung verletzt, nach dem Unfall alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes dienen könne, teilt das Gericht mit.  Der Unfallschock, auf den sie sich berufe, trete jedoch nur selten in einer solchen Stärke ein, dass eine die Willensfreiheit ausschließende Bewusstseinsstörung vorliege. Zudem habe die Klägerin nicht nachgewiesen, dass der Schock die Ursache der Unfallflucht gewesen sei. Bereits das Entfernen vom Unfallort reicht nach Angaben des OLG für einen völligen Ausschluss vom Versicherungsschutz aus. Das Urteil ist rechtskräftig.

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