Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen

Kein Versicherungsschutz bei Handy-Telefonat im Auto

OLG Köln 9 U 43/00

Das Telefonieren mit dem Handy während der Autofahrt kann den Versicherungsschutz kosten. Das geht aus einem heute bekannt gewordenen Urteil des Kölner Oberlandesgerichts hervor. Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer nachts auf nasser und nebliger Autobahn seine Frau anrufen wollen und dabei einen Unfall gebaut (Akz.: 9 U 43/00). Die Versicherung verweigerte wegen "grober Fahrlässigkeit" die Regulierung des Schadens und blieb auch vor Gericht im Recht. Wer unter solchen Umständen ohne Freisprechanlage telefoniere, handle grob fahrlässig, zumal kein Notfall vorgelegen habe, der das Telefonat rechtfertigte, urteilten die Richter.

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