Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
Versicherung - Haftung bei Unfällen mit Kleintieren:

OLG Nürnberg 27.2.1997,
8 U 3572/96

Ausweichmanöver wegen Kleintier, Versicherung muss nicht zahlen

Wer als Autofahrer wegen eines Marders ein Ausweichmanöver bei hoher Geschwindigkeit durchführt und deshalb einen Schaden am eigenen PKW verursacht, handelt grob fahrlässig und hat deshalb keinen Anspruch aus § 63 Versicherungsvertragsgesetz.

Das Risiko eines solchen Ausweichmanövers ist weitaus größer als der Schaden, der möglicherweise durch das Überfahren des kleinen Tieres droht.

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