Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
Nummer hinter Windschutzscheibe schützt vor Abschleppen OVG Hamburg
3 Bf 25/01

Ein Zettel mit der Handynummer, hinter die Windschutzscheibe gesteckt, kann einen Autofahrer vor dem Abschleppen bewahren. Gilt das auch, wenn die Festnetz-Telefonnummer aufgeschrieben wurde?  Ja, wenn der Falschparker auch so "schnell erreichbar" ist und seinen Wagen wegfahren kann, so das Verwaltungsgericht Hamburg, 20 VG 1030/01 - Berufung eingelegt beim Oberverwaltungsgericht Hamburg unter dem Akz. 3 Bf 25/01

  zurück