Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen

Kosten für Abschleppen nicht sofort fällig

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
16 K 779/00

Wird ein Auto berechtigterweise abgeschleppt, so muss das Abschleppunternehmen den Wagen auch dann wieder herausgeben, wenn der Halter die Kosten nicht bezahlen will, da der Betrag erst fällig wird, wenn die Stadt oder die Polizei einen Kostenbescheid erlassen hat und der Falschparker die Möglichkeit hatte, gegen diesen Bescheid (juristisch) vorzugehen.

  zurück