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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Infos keine Rechtsberatung ist. |
Infos zum Schadensmanagement der Versicherungswirtschaft: Ein Geschädigter ist nicht verpflichtet, sich an die Vorgaben des zahlungspflichtigen Versicherers im Kraftfahrthaftpflicht-Schadensfall zu halten oder sich daran zu orientieren, so das LG Nürnberg-Fürth in einem Urteil vom März 2006. Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen: 8 S 1649/05 vom 8.3.06 ) erklärt das aktive Schadensmanagement der Versicherung sogar für einen Verstoß gegen geltendes Recht, namentlich ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz, weil der Versicherer geschäftsmäßig fremde Rechtsgeschäfte besorgt. Schadensmanagement durch die Versicherungswirtschaft: Hier ist Vorsicht geboten!! Verbände erklären hierzu folgendes: Die Versicherungen versuchen regelmäßig nach einem Unfall, sofort mit den Geschädigten Kontakt aufzunehmen und den Schaden mit dem Geschädigten direkt zu regulieren, um wie sie sagen, dem Geschädigten schnell und unbürokratisch zu helfen den Schaden abzustellen. Zu diesem Zwecke raten sie sowohl ihren Versicherungsnehmer wie auch den Geschädigten möglichst sofort nach dem Unfall telefonischen Kontakt aufzunehmen. Dies dient nicht der schnelleren Regulierung, denn auch mit Hilfe eines Anwaltes kann der Versicherer schnell regulieren, wenn er nur wollte, doch sobald ein Anwalt eingeschalten ist kann der Versicherer nicht mehr mit dem Geschädigten "verhandeln" er muss es allein mit dem Anwalt tun und dieser weiß genau was dem Geschädigten zusteht. Darum ist klar, warum der Versicherer lieber mit dem unbedarften Geschädigten verhandelt. Die Versicherungen verfolgen nur die eigenen wirtschaftlichen Interessen und beim unerfahrenen Geschädigten wird versucht seine Rechte schlicht und einfach einzuschränken. Er soll auf die Einschaltung eines Anwaltes, Sachverständigen und Mietwagen verzichten. Der Versicherer lenkt den Geschädigten in eine ihr angenehme Werkstatt, diese fertigt ein paar Lichtbilder und sendet diese zur Versicherung. Aus diesen Bildern wird dann ein "Gutachten" gefertigt. Positionen wie Wertminderung etc. werden dabei erfahrungsgemäß außer acht gelassen. Man kann der Versicherungswirtschaft nur eines wünschen, dass über kurz oder lang nur noch eine handvoll Unternehmen übrig bleiben. Spätestens dann werden sie lernen, wie sehr sie diesem Kartell dann ausgeliefert sind. Dann werden die Preise nicht mehr von der Versicherungswirtschaft diktiert, sondern dann diktieren andere und den Vorwurf nach einem Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht gibt es dann nicht mehr. Für die Versicherungen bedeutet dies dann Willkommen in der Realität. |
Lassen Sie Ihren Schaden immer durch einen Verkehrsrechtsanwalt regulieren!
sehr guter Verkehrsrechtsanwalt in Augsburg:
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Lassen Sie sich
daher nicht auf das "Schadensmanagement" der Versicherung des
Unfallgegners ein, sondern lassen Sie sich von einem Anwalt, der Ihre
Interessen vertritt, beraten und vertreten, damit Sie auch über
sämtliche, Ihnen zustehenden Ansprüche informiert werden und mit
professioneller Unterstützung sämtliche Ihnen zustehenden Ansprüche
geltend gemacht werden. " |
ARGE Verkehrsrecht - hier finden Sie Verkehrsrechtsanwälte und Infos |
nachfolgend weitere Links zum Thema Schadensmanagement der KFZ Versicherer |
RA Ingo Friedrich dazu: Die große Abzocke der KFZ Versicherungen |
Werkstätten sind auch vom Schadensmanagement der Versicherer betroffen |
Meinung des Verkehrsrechts-Service zum Schadensmanagement |
Rechtsanwalt Dr. Michael Stehmann zum Thema Schadensmanagement der Versicherungen |
Rechtsanwalt Kotz mit einigen Ausführungen dazu |
Gutachter24.com: Vorsicht bei "Schadenmanagement der KFZ-Versicherungen" |
Aus der Sicht eines Sachverständigen und Rechtsanwaltes: |
DAV wie man dort das Schadensmanagement sieht: |
PlusMinus - Trickkiste: Versicherer setzen Geschädigte systematisch unter Druck: |
Rechtsanwalt Wegener zum Schadensmanagement: |
das Handwerk Magazin warnt: |
SV Büro Papendick mit Infos: |
BIZZ PRO7 Sendung vom 29.08.2000 |
Auto-Unfall-Hilfe dazu: |
ARGE KFZ-SV was steckt dahinter: |
Rechtsanwältin Eva-Maria Minor aus München dazu: |
Der Rechtsanwalt hilft seinem Mandanten!
Der Rechtsanwalt sorgt für Waffengleichheit.
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Es sollte
jedem Geschädigten klar sein, dass der gegnerische
Versicherer kein Freund und Partner ist, sondern ganz klar der Gegner. |
wenn Sie noch weitere Informationen wünschen, wir die Greif Autovermietung helfen Ihnen und Ihrem Anwalt gerne weiter. Wir haben eine umfangreiche Urteilsammlung, die wir Ihrem tätigen Anwalt gerne zur Verfügung stellen. |