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zuerst ein Hinweis in eigener Sache:
Durch das Anmieten ihres Unfallersatzwagens bei einem �rtlichen und regionalen Autovermieter sichern Sie auch Arbeitspl�tze und genau diese Arbeitspl�tze braucht auch unser Land, angesichts der Millionen von Arbeitslosen. �rtliche und regionale Autovermieter vermieten nicht �ber Vermietautomaten oder Call-Center, sondern sie besch�ftigen Mitarbeiter f�r den angebotenen Service und das soll auch in Zukunft so bleiben. Unterst�tzten Sie daher mit der Anmietung Ihres Unfallersatzfahrzeuges den �rtlichen und regionalen Autovermieter, die Mitarbeiter danken es Ihnen. Das Schadensmanagement der Versicherungswirtschaft schafft keine Arbeitspl�tze, daran sollten denken, wenn Ihnen vom Versicherer die Komplettl�sung angeboten wird. Mieten Sie Ihr Ersatzfahrzeug bei der Greif Autovermietung ob in Augsburg oder Berlin

Wir bedanken uns f�r Ihre Aufmerksamkeit und w�nschen Ihnen allzeit Gute Fahrt.

Wir weisen ausdr�cklich darauf hin, dass diese Infos keine Rechtsberatung ist.

Infos zum Schadensmanagement der Versicherungswirtschaft:

Ein Gesch�digter ist nicht verpflichtet, sich an die Vorgaben des zahlungspflichtigen Versicherers im Kraftfahrthaftpflicht-Schadensfall zu halten oder sich daran zu orientieren, so das LG N�rnberg-F�rth in einem Urteil vom M�rz 2006.

Das Landgericht N�rnberg-F�rth (Aktenzeichen: 8 S 1649/05 vom 8.3.06 ) erkl�rt das aktive Schadensmanagement der Versicherung sogar f�r einen Versto� gegen geltendes Recht, namentlich ein Versto� gegen das Rechtsberatungsgesetz, weil der Versicherer gesch�ftsm��ig fremde Rechtsgesch�fte besorgt.

Schadensmanagement durch die Versicherungswirtschaft: Hier ist Vorsicht geboten!!

Verb�nde erkl�ren hierzu folgendes:

Die Versicherungen versuchen regelm��ig nach einem Unfall, sofort mit den Gesch�digten Kontakt aufzunehmen und den Schaden mit dem Gesch�digten direkt zu regulieren, um wie sie sagen, dem Gesch�digten schnell und unb�rokratisch zu helfen den Schaden abzustellen. Zu diesem Zwecke raten sie sowohl ihren Versicherungsnehmer wie auch den Gesch�digten m�glichst sofort nach dem Unfall telefonischen Kontakt aufzunehmen. Dies dient nicht der schnelleren Regulierung, denn auch mit Hilfe eines Anwaltes kann der Versicherer schnell regulieren, wenn er nur wollte, doch sobald ein Anwalt eingeschalten ist kann der Versicherer nicht mehr mit dem Gesch�digten "verhandeln" er muss es allein mit dem Anwalt tun und dieser wei� genau was dem Gesch�digten zusteht. Darum ist klar, warum der Versicherer lieber mit dem unbedarften Gesch�digten verhandelt.

Die Versicherungen verfolgen nur die eigenen wirtschaftlichen Interessen und beim unerfahrenen Gesch�digten wird versucht seine Rechte schlicht und einfach einzuschr�nken. Er soll auf die Einschaltung eines Anwaltes, Sachverst�ndigen und Mietwagen verzichten. Der Versicherer lenkt den Gesch�digten in eine ihr  angenehme Werkstatt, diese fertigt ein paar Lichtbilder und sendet diese zur Versicherung. Aus diesen Bildern wird dann ein "Gutachten" gefertigt. Positionen wie Wertminderung etc. werden dabei erfahrungsgem�� au�er acht gelassen.

Man kann der Versicherungswirtschaft nur eines w�nschen, dass �ber kurz oder lang nur noch eine handvoll Unternehmen �brig bleiben. Sp�testens dann werden sie lernen, wie sehr sie diesem Kartell dann ausgeliefert sind. Dann werden die Preise nicht mehr von der Versicherungswirtschaft diktiert, sondern dann diktieren andere und den Vorwurf nach einem Versto� gegen die Schadensminderungspflicht gibt es dann nicht mehr. F�r die Versicherungen bedeutet dies dann Willkommen in der Realit�t.


Erfahrungsgem�� werden die F�lle h�ufiger, in denen die gegnerischen Versicherungen die Gesch�digten, oft sehr zeitnah zum Unfall, selbst anrufen und �ber dessen Rechte "aufkl�ren". Oft wird versucht einen bestimmten Sachverst�ndigen "vorzuschlagen" mit dem Versprechen, den so bestimmten Betrag unverz�glich auszuzahlen, oder dem Gesch�digten wird sogleich ein Mietwagen von bestimmten Firmen angeboten. Selbstverst�ndlich wird auch davon abgeraten, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, weil dies angeblich die Regulierung verz�gere.

Haben Sie sich aber schon einmal gefragt, warum eine Versicherung sich die M�he macht und so schnell mit dem Gesch�digten Kontakt aufnimmt?. Ein Service f�r den Gesch�digten, der ja nicht einmal Kunde der regulierenden Versicherung ist, liegt hierin sicherlich nicht.

Die regulierende Versicherung hat ein nachvollziehbares Interesse daran, den Betrag, den sie letztlich an Sie auszahlen muss, so gering wie m�glich zu halten. Die regulierende Versicherung wird sie daher sicherlich nicht auf die ein oder andere Schadensposition aufmerksam machen, die Ihnen zwar zusteht aber unbekannt ist, sondern wird nur die H�he regulieren die ihr am wenigsten kostet.

Lassen Sie Ihren Schaden immer durch einen Verkehrsrechtsanwalt regulieren!

sehr guter Verkehrsrechtsanwalt in Augsburg:
Rechtsanw�lte
Dr. Wiesner & Partner
Fuggerstr. 16, 86150 Augsburg
Telefon direkt Unfallabteilung: 0821 - 36466916
 

 

Lassen Sie sich daher nicht auf das "Schadensmanagement" der Versicherung des Unfallgegners ein, sondern lassen Sie sich von einem Anwalt, der Ihre Interessen vertritt, beraten und vertreten, damit Sie auch �ber s�mtliche, Ihnen zustehenden Anspr�che informiert werden und mit professioneller Unterst�tzung s�mtliche Ihnen zustehenden Anspr�che geltend gemacht werden. "

 

ARGE Verkehrsrecht - hier finden Sie Verkehrsrechtsanw�lte und Infos
nachfolgend weitere Links zum Thema Schadensmanagement der KFZ Versicherer
RA Ingo Friedrich dazu: Die gro�e Abzocke der KFZ Versicherungen
Werkst�tten sind auch vom  Schadensmanagement der Versicherer betroffen
Meinung des Verkehrsrechts-Service zum Schadensmanagement
Rechtsanwalt Dr. Michael Stehmann zum Thema Schadensmanagement der Versicherungen
Rechtsanwalt Kotz mit einigen Ausf�hrungen dazu
Gutachter24.com: Vorsicht bei "Schadenmanagement der KFZ-Versicherungen"
Aus der Sicht eines Sachverst�ndigen und Rechtsanwaltes:
DAV wie man dort das Schadensmanagement sieht:
PlusMinus - Trickkiste: Versicherer setzen Gesch�digte systematisch unter Druck:
Rechtsanwalt Wegener zum Schadensmanagement:
das Handwerk Magazin warnt:
SV B�ro Papendick mit Infos:

BIZZ  PRO7 Sendung vom 29.08.2000
Thema der Woche: Abzocke Auto
Ein Autounfall ist immer �rgerlich. Den Unmut der Gesch�digten nutzen neuerdings die Versicherer aus. Sie bieten an, den Schaden schnell und unb�rokratisch zu regulieren. Doch tats�chlich wollen die Gesellschaften nur sparen. Und zwar auf Kosten der Unfallopfer. Das Lockangebot hei�t Schadensmanagement. Die Versicherungen k�dern die Gesch�digten mit einem vermeintlichen Rundum-Sorglos-Paket: Schnelle Reparatur, wenig Papierkram - doch dabei fallen schnell die Rechte der Unfallopfer unter den Tisch. Denn wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird, kann die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Kasse bitten. Und das in einem weitaus gr��eren Rahmen, als es die Versicherer beim Schadensmanagement vorgeben.

Auto-Unfall-Hilfe dazu:
ARGE KFZ-SV was steckt dahinter:
Rechtsanw�ltin Eva-Maria Minor aus M�nchen dazu:
 

Der Rechtsanwalt hilft seinem Mandanten!

"Nur wer sich durch einen Anwalt vertreten l�sst, hat im Schadensfall die beseren Karten. Versicherungen haben bei der Schadensabwicklung das eigene Interesse im Auge und nicht das des Gesch�digten," so Rechtsanwalt Hans-J�rgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Oftmals werde �bersehen, dass es sich bei der gegnerischen Versicherung um die gegnerische Partei handele, die ausschlie�lich den eigenen Interessen diene. Versicherungen w�rden Sch�den zwar schnell regulieren, doch beziehe sich dies meistens auf den Blechschaden. "Aus Unkenntnis wird dann oft auf Anspr�che, wie beispielsweise Haushaltsf�hrungsschaden, Verdienstausfall und den Minderwert eines Fahrzeugs nach dem Unfall verzichtet".

Seien Sie daher unbedingt auf der Hut, wenn Ihnen die Versicherung eine unkomplizierte Schadensabwicklung anbietet.

Der Rechtsanwalt sorgt f�r Waffengleichheit.

Bei den Versicherungen sind Sachbearbeiter besch�ftigt, die sich mit der Abwicklung von Verkehrsunf�llen bestens auskennen.
Der Einzige, der nach einem Unfall unbekanntes Gebiet betritt, ist der Gesch�digte.

 

Es sollte jedem Gesch�digten klar sein, dass der gegnerische Versicherer kein Freund und Partner ist,
sondern ganz klar der Gegner.
 

wenn Sie noch weitere Informationen w�nschen, wir die Greif Autovermietung helfen Ihnen und Ihrem Anwalt gerne weiter. Wir haben eine umfangreiche Urteilsammlung, die wir Ihrem t�tigen Anwalt gerne zur Verf�gung stellen.