Haftungshinweis zu verlinkten Seiten:
Die Greif Autovermietung übernimmt keine Verantwortung für Inhalte auf fremden Servern, auch wenn auf diese via Link verwiesen wird oder wenn diese im Rahmen der Berichterstattung erwähnt werden. Die Greif Autovermietung distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten, die gegen geltendes Recht oder die ethischen Grundsätze verstoßen. Namen und Bezeichnungen werden in der redaktionellen Berichterstattung ohne Rücksicht und Hinweis auf eventuelle Schutzrechte verwendet.
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Website angebrachten Links.
 

zuerst ein Hinweis in eigener Sache:
Durch das Anmieten ihres Unfallersatzwagens bei einem örtlichen und regionalen Autovermieter sichern Sie auch Arbeitsplätze und genau diese Arbeitsplätze braucht auch unser Land, angesichts der Millionen von Arbeitslosen. Örtliche und regionale Autovermieter vermieten nicht über Vermietautomaten oder Call-Center, sondern sie beschäftigen Mitarbeiter für den angebotenen Service und das soll auch in Zukunft so bleiben. Unterstützten Sie daher mit der Anmietung Ihres Unfallersatzfahrzeuges den örtlichen und regionalen Autovermieter, die Mitarbeiter danken es Ihnen. Das Schadensmanagement der Versicherungswirtschaft schafft keine Arbeitsplätze, daran sollten denken, wenn Ihnen vom Versicherer die Komplettlösung angeboten wird. Mieten Sie Ihr Ersatzfahrzeug bei der Greif Autovermietung ob in Augsburg oder Berlin

Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen allzeit Gute Fahrt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Infos keine Rechtsberatung ist.

Infos zum Schadensmanagement der Versicherungswirtschaft:

Ein Geschädigter ist nicht verpflichtet, sich an die Vorgaben des zahlungspflichtigen Versicherers im Kraftfahrthaftpflicht-Schadensfall zu halten oder sich daran zu orientieren, so das LG Nürnberg-Fürth in einem Urteil vom März 2006.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen: 8 S 1649/05 vom 8.3.06 ) erklärt das aktive Schadensmanagement der Versicherung sogar für einen Verstoß gegen geltendes Recht, namentlich ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz, weil der Versicherer geschäftsmäßig fremde Rechtsgeschäfte besorgt.

Schadensmanagement durch die Versicherungswirtschaft: Hier ist Vorsicht geboten!!

Verbände erklären hierzu folgendes:

Die Versicherungen versuchen regelmäßig nach einem Unfall, sofort mit den Geschädigten Kontakt aufzunehmen und den Schaden mit dem Geschädigten direkt zu regulieren, um wie sie sagen, dem Geschädigten schnell und unbürokratisch zu helfen den Schaden abzustellen. Zu diesem Zwecke raten sie sowohl ihren Versicherungsnehmer wie auch den Geschädigten möglichst sofort nach dem Unfall telefonischen Kontakt aufzunehmen. Dies dient nicht der schnelleren Regulierung, denn auch mit Hilfe eines Anwaltes kann der Versicherer schnell regulieren, wenn er nur wollte, doch sobald ein Anwalt eingeschalten ist kann der Versicherer nicht mehr mit dem Geschädigten "verhandeln" er muss es allein mit dem Anwalt tun und dieser weiß genau was dem Geschädigten zusteht. Darum ist klar, warum der Versicherer lieber mit dem unbedarften Geschädigten verhandelt.

Die Versicherungen verfolgen nur die eigenen wirtschaftlichen Interessen und beim unerfahrenen Geschädigten wird versucht seine Rechte schlicht und einfach einzuschränken. Er soll auf die Einschaltung eines Anwaltes, Sachverständigen und Mietwagen verzichten. Der Versicherer lenkt den Geschädigten in eine ihr  angenehme Werkstatt, diese fertigt ein paar Lichtbilder und sendet diese zur Versicherung. Aus diesen Bildern wird dann ein "Gutachten" gefertigt. Positionen wie Wertminderung etc. werden dabei erfahrungsgemäß außer acht gelassen.

Man kann der Versicherungswirtschaft nur eines wünschen, dass über kurz oder lang nur noch eine handvoll Unternehmen übrig bleiben. Spätestens dann werden sie lernen, wie sehr sie diesem Kartell dann ausgeliefert sind. Dann werden die Preise nicht mehr von der Versicherungswirtschaft diktiert, sondern dann diktieren andere und den Vorwurf nach einem Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht gibt es dann nicht mehr. Für die Versicherungen bedeutet dies dann Willkommen in der Realität.


Erfahrungsgemäß werden die Fälle häufiger, in denen die gegnerischen Versicherungen die Geschädigten, oft sehr zeitnah zum Unfall, selbst anrufen und über dessen Rechte "aufklären". Oft wird versucht einen bestimmten Sachverständigen "vorzuschlagen" mit dem Versprechen, den so bestimmten Betrag unverzüglich auszuzahlen, oder dem Geschädigten wird sogleich ein Mietwagen von bestimmten Firmen angeboten. Selbstverständlich wird auch davon abgeraten, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, weil dies angeblich die Regulierung verzögere.

Haben Sie sich aber schon einmal gefragt, warum eine Versicherung sich die Mühe macht und so schnell mit dem Geschädigten Kontakt aufnimmt?. Ein Service für den Geschädigten, der ja nicht einmal Kunde der regulierenden Versicherung ist, liegt hierin sicherlich nicht.

Die regulierende Versicherung hat ein nachvollziehbares Interesse daran, den Betrag, den sie letztlich an Sie auszahlen muss, so gering wie möglich zu halten. Die regulierende Versicherung wird sie daher sicherlich nicht auf die ein oder andere Schadensposition aufmerksam machen, die Ihnen zwar zusteht aber unbekannt ist, sondern wird nur die Höhe regulieren die ihr am wenigsten kostet.

Lassen Sie Ihren Schaden immer durch einen Verkehrsrechtsanwalt regulieren!

sehr guter Verkehrsrechtsanwalt in Augsburg:
Rechtsanwälte
Dr. Wiesner & Partner
Fuggerstr. 16, 86150 Augsburg
Telefon direkt Unfallabteilung: 0821 - 36466916
 

 

Lassen Sie sich daher nicht auf das "Schadensmanagement" der Versicherung des Unfallgegners ein, sondern lassen Sie sich von einem Anwalt, der Ihre Interessen vertritt, beraten und vertreten, damit Sie auch über sämtliche, Ihnen zustehenden Ansprüche informiert werden und mit professioneller Unterstützung sämtliche Ihnen zustehenden Ansprüche geltend gemacht werden. "

 

ARGE Verkehrsrecht - hier finden Sie Verkehrsrechtsanwälte und Infos
nachfolgend weitere Links zum Thema Schadensmanagement der KFZ Versicherer
RA Ingo Friedrich dazu: Die große Abzocke der KFZ Versicherungen
Werkstätten sind auch vom  Schadensmanagement der Versicherer betroffen
Meinung des Verkehrsrechts-Service zum Schadensmanagement
Rechtsanwalt Dr. Michael Stehmann zum Thema Schadensmanagement der Versicherungen
Rechtsanwalt Kotz mit einigen Ausführungen dazu
Gutachter24.com: Vorsicht bei "Schadenmanagement der KFZ-Versicherungen"
Aus der Sicht eines Sachverständigen und Rechtsanwaltes:
DAV wie man dort das Schadensmanagement sieht:
PlusMinus - Trickkiste: Versicherer setzen Geschädigte systematisch unter Druck:
Rechtsanwalt Wegener zum Schadensmanagement:
das Handwerk Magazin warnt:
SV Büro Papendick mit Infos:

BIZZ  PRO7 Sendung vom 29.08.2000
Thema der Woche: Abzocke Auto
Ein Autounfall ist immer ärgerlich. Den Unmut der Geschädigten nutzen neuerdings die Versicherer aus. Sie bieten an, den Schaden schnell und unbürokratisch zu regulieren. Doch tatsächlich wollen die Gesellschaften nur sparen. Und zwar auf Kosten der Unfallopfer. Das Lockangebot heißt Schadensmanagement. Die Versicherungen ködern die Geschädigten mit einem vermeintlichen Rundum-Sorglos-Paket: Schnelle Reparatur, wenig Papierkram - doch dabei fallen schnell die Rechte der Unfallopfer unter den Tisch. Denn wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird, kann die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Kasse bitten. Und das in einem weitaus größeren Rahmen, als es die Versicherer beim Schadensmanagement vorgeben.

Auto-Unfall-Hilfe dazu:
ARGE KFZ-SV was steckt dahinter:
Rechtsanwältin Eva-Maria Minor aus München dazu:
 

Der Rechtsanwalt hilft seinem Mandanten!

"Nur wer sich durch einen Anwalt vertreten lässt, hat im Schadensfall die beseren Karten. Versicherungen haben bei der Schadensabwicklung das eigene Interesse im Auge und nicht das des Geschädigten," so Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Oftmals werde übersehen, dass es sich bei der gegnerischen Versicherung um die gegnerische Partei handele, die ausschließlich den eigenen Interessen diene. Versicherungen würden Schäden zwar schnell regulieren, doch beziehe sich dies meistens auf den Blechschaden. "Aus Unkenntnis wird dann oft auf Ansprüche, wie beispielsweise Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und den Minderwert eines Fahrzeugs nach dem Unfall verzichtet".

Seien Sie daher unbedingt auf der Hut, wenn Ihnen die Versicherung eine unkomplizierte Schadensabwicklung anbietet.

Der Rechtsanwalt sorgt für Waffengleichheit.

Bei den Versicherungen sind Sachbearbeiter beschäftigt, die sich mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen bestens auskennen.
Der Einzige, der nach einem Unfall unbekanntes Gebiet betritt, ist der Geschädigte.

 

Es sollte jedem Geschädigten klar sein, dass der gegnerische Versicherer kein Freund und Partner ist,
sondern ganz klar der Gegner.
 

wenn Sie noch weitere Informationen wünschen, wir die Greif Autovermietung helfen Ihnen und Ihrem Anwalt gerne weiter. Wir haben eine umfangreiche Urteilsammlung, die wir Ihrem tätigen Anwalt gerne zur Verfügung stellen.