Ein Hinweis für Sie:

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht und auch den Anspruch, sich auf Kosten Ihres Unfallgegners bzw. dessen Haftpflichtversicherung während der Ausfallzeit Ihres Fahrzeuges ein Ersatzfahrzeug anzumieten ( § 249 BGB ).

Kommen Sie am besten sofort zu uns, wir machen Sie schnell wieder mobil.
 

- Nehmen Sie Ihre Rechte wahr - verzichten Sie nicht auf Ihre Mobilität ! -
 


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