Ein Hinweis für Sie: |
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie
das Recht und auch den Anspruch, sich auf Kosten Ihres Unfallgegners
bzw. dessen Haftpflichtversicherung während der Ausfallzeit Ihres
Fahrzeuges ein Ersatzfahrzeug anzumieten ( § 249 BGB ). |
- Nehmen Sie Ihre Rechte wahr - verzichten Sie nicht auf Ihre Mobilität
! - |
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