
Impressum
Schadensmanagement der KFZ Haftpflichtversicherer
Die Versicherungswirtschaft betreibt seit geraumer Zeit ein so genanntes
"Schadensmanagement" mit dem Ziel, die Schadenskosten zum Vorteil der
Versicherungswirtschaft zu senken. Das mit diesem Schadensmanagement
eine vollständige Regulierung nicht stattfindet, liegt auf der Hand.
Verbände
und auch der ADAC haben auf dem "Bonner Schadensforum" auf die zunehmende Aktivitäten der
Versicherungen hingewiesen, die nach einem Unfall vermehrt Fahrzeuge
willkürlich in bestimmte Werkstätten oder zu bestimmten Autovermietern
steuern.
Die
Versicherungswirtschaft will mit diesem Schadensmanagement bei den
Unfallgeschädigten den Eindruck erwecken, man wolle schnell und
unkompliziert "helfen".
Tatsächlich aber will man an den Schadenskosten sparen und die Tücken dieses
Schadensmanagement offenbaren sich auf den zweiten Blick:
-keine
neutrale Beratung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt
-keine neutrale Feststellung der Schäden durch Sachverständige
-keine Gewissheit, dass dem Geschädigten tatsächlich umfassend und den
gesetzlichen Vorgaben entsprechender Schadensersatz gewährt wird.
Der
jeweilige Markt (Kfz-Sachverständige, Kfz-Werkstätten, Autovermietungen
etc.) wird mit diesem Schadensmanagement zugunsten weniger, ausgewählter Partnerbetriebe der
Versicherungen gestört, wodurch die anderen Unternehmen ihre Kunden verlieren.
So soll der
Geschädigte Mietwagenkosten zum Teil selbst tragen, wenn er sich nicht
von der Haftpflichtversicherung an eine bestimmte Autovermietung
vermitteln lässt. Ebenso wird die Übernahme von Sachverständigenkosten
abgelehnt, wenn dem Geschädigten ein Sachverständiger der Versicherung
zugewiesen wurde, oder Ihm eingeredet wurde er brauche gar kein
Gutachten und dieser trotzdem einen freien Kfz-Sachverständigen
beauftragt hat.
Beugen Sie
sich nicht dem Druck der Versicherung!
Beauftragen Sie zur Schadensregulierung
unbedingt einen Anwalt. Sie müssen wissen, dass weder ein Gutachter, die
Reparaturwerkstatt, die Versicherung noch eine Autovermietung Ihnen
irgendwelche Rechtsauskünfte oder einen Rechtsrat erteilen dürfen. Dies
ist allein den rechtsberatenden Berufen sprich Anwälten vorbehalten.
Das "Schadensmanagement" der Versicherungen benachteiligt
aber in fast allen Fällen die Geschädigten.
Vorsicht
ist hier vom Geschädigten geboten!!
Das sagen Verbände und Anwälte:
Die Versicherungen
versuchen regelmäßig nach einem Unfall, sofort mit den
Geschädigten Kontakt aufzunehmen und den Schaden mit dem
Geschädigten direkt zu regulieren, um wie sie sagen, dem
Geschädigten schnell und unbürokratisch zu helfen den
Schaden abzustellen.
In Wahrheit aber werden
von den Versicherungen nur die eigenen wirtschaftlichen
Interessen verfolgt und dem unbedarften Geschädigten werden
damit seine Rechte schlicht und einfach eingeschränkt. Er
soll auf die Einschaltung eines Anwaltes, Sachverständigen
und Mietwagen verzichten. Der Versicherer lenkt den
Geschädigten in eine ihr angenehme Werkstatt, diese fertigt ein
paar Lichtbilder und sendet diese zur Versicherung. Aus
diesen Bildern wird dann ein "Gutachten" gefertigt.
Positionen wie Wertminderung ect. werden dabei
erfahrungsgemäß außer acht gelassen.
Den Versicherungen ist
klar, ein unbedarfter Geschädigter weiß nicht was ihm an
Schadensersatz zusteht. In den Schadenbüros jedoch
sitzen meist Juristen und die wissen genau was Sie bezahlen
wollen oder nicht wollen. Die Schadensersatzzahlungen
erfahren zur Zeit durch das Schadensmanagement einen neuen
Rekord an an nicht oder unvollständig bezahlten Ansprüchen, während die
Aktienkurse der Versicherer stetig steigen. Daran lässt sich
erkennen, wer durch dieses Schadensmanagement der
Versicherer der Verlierer ist und auf der "Strecke"
bleibt.
Sie können es besser
machen, wenn Sie sich von Anfang an eines Anwaltes bedienen.
Während Ihr Fahrzeug ausfällt, haben Sie
Anspruch auf einen
Ersatzwagen. Mieten Sie Ihr Ersatzfahrzeug
bei Ihrem örtlichen Autovermieter,
denn dieser ist für Sie immer greifbar und ansprechbar wenn
sie ihn brauchen. Lassen Sie sich vom
Versicherer keinen Mietwagen "andrehen".
Jeder möge selbst überlegen, warum die Versicherungen über die zu
erbringende Schadensersatzleistung lieber mit dem Geschädigten
unmittelbar verhandeln als mit einem Rechtsanwalt.
Solche
Anrufe des gegnerischen Versicherers sollten Sie kurz und prägnant mit dem
Hinweis beantworten, dass die Angelegenheit bereits einem
Anwalt zur Bearbeitung übertragen wurde, und dass dieser sich bei
der Versicherung melden werde. Dies führt meist zu einem schnellen Gesprächsende.
Unter diesem
Link finden Sie wichtige Tips, die Sie als Geschädigter
beachten sollten |
Sie sollten als Geschädigter nicht auf das
"nette" oder verlockende Angebot der Versicherung eingehen.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keinesfalls den fachkundigen Rat
eines Rechtsanwaltes. Sie dienen lediglich der Information und stellen
keine Rechtsberatung dar! Nur ein Anwalt kann und darf Sie umfassend
beraten. Wenn Sie zu Ihrem Recht kommen wollen, dann sollten Sie bereits
nach Eintritt des Schadens einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen.
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