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Schadensmanagement der KFZ Haftpflichtversicherer

Die Versicherungswirtschaft betreibt seit geraumer Zeit ein so genanntes "Schadensmanagement" mit dem Ziel, die Schadenskosten zum Vorteil der Versicherungswirtschaft zu senken. Das mit diesem Schadensmanagement eine vollständige Regulierung nicht stattfindet, liegt auf der Hand.

Verbände und auch der ADAC haben auf dem "Bonner Schadensforum" auf die zunehmende Aktivitäten der Versicherungen hingewiesen, die nach einem Unfall vermehrt Fahrzeuge willkürlich in bestimmte Werkstätten oder zu bestimmten Autovermietern steuern.

Die Versicherungswirtschaft  will mit diesem Schadensmanagement bei den Unfallgeschädigten  den Eindruck erwecken, man wolle schnell und unkompliziert "helfen".


Tatsächlich aber will man an den Schadenskosten sparen und die Tücken dieses Schadensmanagement offenbaren sich auf den zweiten Blick:
-keine neutrale Beratung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt
-keine neutrale Feststellung der Schäden durch Sachverständige
-keine Gewissheit, dass dem Geschädigten tatsächlich umfassend und den gesetzlichen Vorgaben entsprechender Schadensersatz gewährt wird.

Der jeweilige Markt (Kfz-Sachverständige, Kfz-Werkstätten, Autovermietungen etc.) wird mit diesem Schadensmanagement zugunsten weniger, ausgewählter Partnerbetriebe der Versicherungen gestört, wodurch die anderen Unternehmen ihre Kunden verlieren.

So soll der Geschädigte Mietwagenkosten zum Teil selbst tragen, wenn er sich nicht von der Haftpflichtversicherung an eine bestimmte Autovermietung vermitteln lässt. Ebenso wird die Übernahme von Sachverständigenkosten abgelehnt, wenn dem Geschädigten ein Sachverständiger der Versicherung zugewiesen wurde, oder Ihm eingeredet wurde er brauche gar kein Gutachten und dieser trotzdem einen freien Kfz-Sachverständigen beauftragt hat.

Beugen Sie sich nicht dem Druck der Versicherung!

Beauftragen Sie zur Schadensregulierung unbedingt einen Anwalt. Sie müssen wissen, dass weder ein Gutachter, die Reparaturwerkstatt, die Versicherung noch eine Autovermietung Ihnen irgendwelche Rechtsauskünfte oder einen Rechtsrat erteilen dürfen. Dies ist allein den rechtsberatenden Berufen sprich Anwälten vorbehalten.

Das "Schadensmanagement" der Versicherungen benachteiligt aber in fast allen Fällen die Geschädigten.

Vorsicht ist hier vom Geschädigten geboten!!

Das sagen Verbände und Anwälte:

Die Versicherungen versuchen regelmäßig nach einem Unfall, sofort mit den Geschädigten Kontakt aufzunehmen und den Schaden mit dem Geschädigten direkt zu regulieren, um wie sie sagen, dem Geschädigten schnell und unbürokratisch zu helfen den Schaden abzustellen.

In Wahrheit aber werden von den Versicherungen nur die eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt und dem unbedarften Geschädigten werden damit seine Rechte schlicht und einfach eingeschränkt. Er soll auf die Einschaltung eines Anwaltes, Sachverständigen und Mietwagen verzichten. Der Versicherer lenkt den Geschädigten in eine ihr  angenehme Werkstatt, diese fertigt ein paar Lichtbilder und sendet diese zur Versicherung. Aus diesen Bildern wird dann ein "Gutachten" gefertigt. Positionen wie Wertminderung ect. werden dabei erfahrungsgemäß außer acht gelassen.

Den Versicherungen ist klar, ein unbedarfter Geschädigter weiß nicht was ihm an Schadensersatz zusteht. In den Schadenbüros jedoch sitzen meist Juristen und die wissen genau was Sie bezahlen wollen oder nicht wollen. Die Schadensersatzzahlungen erfahren zur Zeit durch das Schadensmanagement einen neuen Rekord an an nicht oder unvollständig bezahlten Ansprüchen, während die Aktienkurse der Versicherer stetig steigen. Daran lässt sich erkennen, wer durch dieses Schadensmanagement der Versicherer der Verlierer ist und auf  der "Strecke" bleibt.
Sie können es besser  machen, wenn Sie sich von Anfang an eines Anwaltes bedienen.

Während Ihr Fahrzeug ausfällt, haben Sie Anspruch auf einen Ersatzwagen. Mieten Sie Ihr Ersatzfahrzeug bei Ihrem örtlichen Autovermieter, denn dieser ist für Sie immer greifbar und ansprechbar wenn sie ihn brauchen. Lassen Sie sich vom Versicherer keinen Mietwagen "andrehen".

Jeder möge selbst überlegen, warum die Versicherungen über die zu erbringende Schadensersatzleistung lieber mit dem Geschädigten unmittelbar verhandeln als mit einem Rechtsanwalt.

Solche Anrufe des gegnerischen Versicherers sollten Sie kurz und prägnant mit dem Hinweis beantworten, dass die Angelegenheit bereits einem Anwalt zur Bearbeitung übertragen wurde, und dass dieser sich bei der Versicherung melden werde. Dies führt meist zu einem schnellen Gesprächsende.

Unter diesem Link finden Sie wichtige Tips, die Sie als Geschädigter beachten sollten

Sie sollten als Geschädigter nicht auf das "nette" oder verlockende Angebot der Versicherung eingehen.
 

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keinesfalls den fachkundigen Rat eines Rechtsanwaltes. Sie dienen lediglich der Information und stellen keine Rechtsberatung dar! Nur ein Anwalt kann und darf Sie umfassend beraten. Wenn Sie zu Ihrem Recht kommen wollen, dann sollten Sie bereits nach Eintritt des Schadens einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen.

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