Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
Anwaltskosten nach unverschuldeten Verkehrsunfall
von Versicherung ersatzpflichtig
AG Kehlheim 3 C 0620/01
Nach einem Verkehrsunfall muss die Versicherung des Verursachers auch die Kosten für einen vom Geschädigten hinzugezogenen Anwalt übernehmen. Diese Regelung gilt auch für einfache Fälle. So ein Urteil des Amtsgerichts Kelheim in Bayern Akz.: 3 C 0620/01. Im verhandelten Fall hatte es eine Versicherung abgelehnt, die im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall entstandenen Anwaltskosten zu begleichen. Den Unfallschaden hatte sie hingegen in vollem Umfang reguliert. Die Weigerung hatte sie damit begründet, dass es sich um einen einfach gelagerten Fall gehandelt habe, den die Klägerin auch ohne einen Anwalt hätte bearbeiten können. Das Gericht lehnte diese Argumentation jedoch ab. Selbst bei einfachen Fällen sei es Unfallgeschädigten unbenommen, einem Anwalt die Rechtsverfolgung zu übertragen. Es sei ihnen in aller Regel nicht zuzumuten, zunächst ohne Anwalt zu versuchen, Schadensersatz zu verlangen. Die Erfahrung zeige, dass Regulierungen sich gerade in solchen Fällen verzögerten oder nur teilweise erfolgreich seien.

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