Interessante Urteile für den Autofahrer
Greif Autovermietung Berlin

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Urteile des Schadensrechts, Unfallersatztarif, Unfallersatzwagen, Haftung, Mietwagen, Abrechnung laut Gutachten, Wertminderung, Fiktive Abrechnung, Abrechnungsverhalten von Versicherungen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen keine Rechtsberatung darstellen und die fachliche Beratung durch einen Rechtsanwalt auf keinen Fall ersetzen sollen und auch nicht ersetzen können. Wir geben lediglich Urteile die öffentlich ergangen sind wieder. Alle Infos haben lediglich informativen Charakter und stellen keine Rechtsauskunft oder Rechtsberatung dar. Nur Rechtsanwälte oder andere Angehörige der Rechtspflegeorgane sind gemäß geltendem Recht befugt Rechtsberatung zu geben. Wenden Sie sich daher in Fragen zur Schadensregulierung unbedingt an einen Verkehrsrechtsanwalt, dieser hilft Ihnen gerne weiter.

Wenn Sie selbst ein Urteil erstritten haben, so können Sie dies uns gerne via Email ( [email protected] )senden. Wir werden es dann hier anonym veröffentlichen und auch dem Verband (VMAD) zur Verfügung stellen. Ihr Ansprechpartner: Hr. Metzler - Tel. 030 - 322 98 508 - Email: Hr. Metzler
Sollten Sie einen Fehler oder eine Falschinformation feststellen, so kontaktieren Sie uns via Email unter [email protected], wir werden die Angelegenheit sofort prüfen und gegebenenfalls richtig stellen.

Rechtsgutachten 2006 über die Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Unfall - erstellt durch Professor Dr. Helmut Köhler und Dr. Christian Alexander
am Lehrstuhl für Rechtswissenschaft der Ludwig-Maximilian Universität München
Gutachten kann bestellt werden bei: 
Verband mittelständischer Autovermieter Deutschland e.V.
Link: vmad.de

Unfallopfer „verschenken“ Jahr für Jahr Milliarden € an berechtigten Ansprüchen, weil sie ihre Rechte nicht kennen oder auf schlechten Rat hören oder der „schnellen Regulierungshilfe des Versicherers“ vertrauen. Durch  die Einschaltung eines Anwaltes erhalten Sie mehr Chancengleichheit und Sie können sich besser gegen die Unfall-Profis (die ausnahmslos bei den Versicherungen arbeiten) durchsetzen.  Warum wollen Sie sich mit diesen Profis einer Versicherung einlassen, wofür Sie keine Entschädigung bekommen!  Versuchen Sie nicht, den Schaden selbst zu regulieren. Das ist meist sehr mühsam und vor allem auch risikoreich, während Sie der Rechtsanwalt bei klarer Haftung oder mit einer Rechtschutzversicherung nichts kostet! Lassen Sie daher Ihren Schaden nur durch einen Verkehrsanwalt regulieren lassen.
Ein Geschädigter muss auch eines wissen, weder die Reparaturwerkstatt, Sachverständiger, Autovermietung oder gar die Versicherung Ihres Gegners dürfen Ihnen einen Rechtsrat erteilen, eine Rechtsauskunft geben oder gar die direkte Schadensregulierung anbieten,  dies verbietet das Rechtsberatungsgesetz. NUR ein ANWALT darf Sie beraten oder für Sie die Schadensersatzansprüche durchsetzen.

 

Es gibt Versicherungen die in Ihren Erstschreiben an den Geschädigten mitteilen, dass Sie Kosten für einen Mietwagen nur nach einem bestimmten Preis bezahlen und bieten gleichzeitig noch eine Vermittlung an. Dieses Verhalten ist nicht mit unserem deutschen Recht vereinbar und verstößt auch gegen geltendes Recht ( Rechtsberatungsgesetz ) so jedenfalls hat es das LG Nürnberg im Verfahren 8 S 1649/05 gesehen.  Sie sollten sich nicht vom Versicherer einschüchtern lassen. Sie sollten auch nicht auf einen von Ihnen frei gewählten Gutachter verzichten, ohne ein neutrales Gutachten, ist eine Beweispflicht schwer wenn nicht gar unmöglich. Sollten auch Sie einen solchen Brief im Schadensfall erhalten, dann ist es jetzt höchste Zeit einen Anwalt mit der Regulierung zu beauftragen. Finger weg von der Regulierungshilfe des Versicherers,  er verfolgt nur seine eigenen wirtschaftlichen Interessen, niemals aber die Interessen des Geschädigten! Sie als Geschädigter bestimmen ganz allein wie der Schaden abgestellt wird, der Versicherer hat kein Weisungsrecht!!
Nehmen Sie zur Schadensregulierung immer einen Anwalt!!

Schadensmanagement -Fahrzeugreparatur -:

Viele Versicherer bieten dem Geschädigten schön umschrieben an, welchen Service sie Ihm in einem Haftpflichtschadenfall durch Direktvermittlung anbieten. So wird in diesen Schreiben auch vollmundig dem Geschädigten erklärt, dass eine 2 Jahres Garantie auf die Reparatur gegeben wird und selbstverständlich wird auch in die Garantie des Herstellers eingetreten. Nun kann sich jeder vorstellen, dass der Versicherer den Geschädigten ja nicht ohne Grund in "seine Werkstatt" lenken will. Der Grund ist ganz einfach, es wurden schlicht "Dumpingpreise" vereinbart und dem Versicherer geht es nur darum, möglichst billig wegzukommen. Wie und mit was repariert wird, kann ein Geschädigter doch gar nicht erkennen, er müsste ja sonst bei der gesamten Reparatur anwesend sein. Ein vollmundiges Garantieversprechen kann jedoch jeder abgeben, der dieses nicht erbringen muss und vor allem greift diese Garantie nur, solange es den Betrieb auch gibt. Jeder Geschädigte sollte genau überdenken, ob er ein solches Angebot annimmt, denn mit Dumpingpreisen kann eine Werkstatt auf Dauer einfach nicht überleben und so kann es kommen, dass bei Garantieeintritt, eben diese Werkstatt nicht mehr am Markt ist und wer hat dann das Nachsehen? Ganz klar der Geschädigte. Man muss diese Briefe der Versicherer genau lesen, darin wird NICHT angeboten, dass der Versicherer diese Garantie gibt, sondern NUR die ausführende Werkstatt. Wenn diese aber Pleite ist, dann ist es vorbei mit einem Garantieanspruch, so einfach ist das nun mal und bei einem Fahrzeug mit noch vorhandener Werksgarantie ist der Hersteller ebenfalls von der Garantieleistung befreit, weil man eben NICHT in der Markenfachwerkstatt den Schaden hat reparieren lassen. Wie es die Garantiebedingungen des Herstellers vorschreiben. Der einzigste der hier gewinnt, ist nur der Versicherer, denn er hat sich Geld gespart.

Darum Augen auf, wenn man sich auf ein solches Angebot einlässt. Am Besten und am sichersten ist es, zu aller erst einen Verkehrsrechtsanwalt aufsuchen und seinen Wagen in der Markenfachwerkstatt reparieren lassen.

 

Es gibt Erstschreiben in denen folgender Wortlaut steht:
"Wir können Ihnen ein Mietfahrzeug zu einem Tagespreis von netto 50,00 EUR (Betrag kann auch anders lauten) vermitteln inkl. aller Kilometer und Haftungsbefreiung. Im Bedarfsfall rufen Sie uns bitte an."

Ein derartiges Angebot müssen Sie nicht annehmen, so das Landgericht Nürnberg-Fürth.
In seinem Urteil 8 S 1649/05 vom 08.03.2006 führt das Gericht aus:

"Ein Mitverschuldungsvorwurf kann dem Geschädigten dann nicht gemacht werden, wenn das ihm unterbreitete Angebot nicht annahmefähig war. Das Angebot der Beklagten verstößt gegen § 134 BGB i.V.m. § 1 RBerG" (RBerG = Rechtsberatungsgesetz).

Das Urteil in vollständiger Form können Sie unter diesem Link nachlesen. Gemäß telefonischer Auskunft des LG Nürnberg-Fürth wurde die Revision nicht zugelassen und damit ist das Urteil in Rechtskraft erwachsen ( Telf. Auskunft der Geschäftsstelle v. 21.03.06)
Reparaturkostenersatz bei fiktiver Abrechnung - Stundenverrechnungssätze der Fachwerkstatt sind maßgeblich!

Es gibt mittlerweile auch Versicherungen, die frech in Ihrem Abrechnungsschreiben behaupten: "Die Reparaturkosten konnten wir nicht in voller Höhe übernehmen. Der Geschädigte muss auch nach der Auffassung des BGH (BGH vom 29.04.03 - VI ZR 398/02) eine günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit nutzen, wenn sie im mühelos zugänglich ist. Wie Sie dem Prüfbericht entnehmen können, kann die Reparatur z. B. von den dort genannten Firmen zu dem abgerechneten Betrag durchgeführt werden."

Genau das Gegenteil besagt dieses Urteil des BGH - Aber Frechheit siegt bekanntlich. Hier das Urteil im Volltext.

Darum gilt wie auch bei allen anderen Schadensersatzforderungen gegen Versicherer - unbedingt Anwalt einschalten und dies von Anfang an!

REPARATURKOSTEN: u.a. zu 6 Monats Frist bei Totalschaden:
Hierzu ein Auszug aus dem Urteil des AG - Hersbruck Urteil vom 07.12.2007 Az. 4 C 1141/07

Seite 5 des Urteils
"Es überrascht das Gericht durchaus, dass die Beklagte zu 2( ein Versicherungsunternehmen) die ihr anvertrauten Prämien ihrer Kunden für derartig sinnlose Rechtsstreitigkeiten verwendet und dann regelmäßig über den ach so schlimmen Kostendruck in der Kfz -Versicherungsbranche jammert."

Aktives Schadenmanagement & RBerG (Rechtsberatungsgesetz), auch abgedruckt in Zfs 2006, 3.

hier noch ein interessanter Link zum Thema Schadensmanagement

 

Gutachten Tarifbildung im Unfallersatzwagengeschäft - Prof. Meinig Uni Bamberg - Bestellseite -

 

Bundeskartellamt verhängt 130Mill Euro Bußgeld gegen Industrieversicherer 23.03.2005

 

Aufsatz Schüszler vom 07.09.2006 zum Urteil des BGH XII ZR 50/04

 

Urteile zum Thema Mietwagen u. Unfallersatztarif

Gericht/Aktenzeichen

Mietwagenkosten nach der Schwacke Liste 2006 zuzüglich 30% und zuzüglich aller Nebenkosten LG Aschaffenburg 13_12_07
Az_2_S_158_07
Sehr interessantes und lebensnahes Urteil eines Gerichtes das seinen Richter-Eid sehr ernst nimmt. AG Meiningen vom19.11.07
14 C 688/06
Ein Geschädigter ist nicht verpflichtet eine Mietwagenvermittlung durch den gegnersichen Versicherer zu akzeptieren, da eine solche Vermittlungstätigkeit gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt. AG Bonn vom 12.06.2007
13 C 321/06
Mietwagenkostenabrechnung nach 3-fachen Nutzungsausfall je Tag zuzüglich Nebenkosten. OLG Köln v. 29.08.2006
15 U 38/06
Der Tatrichter ist nicht genötigt, die Kalkulationsgrundlagen des konkreten Anbieters im Einzelnen betriebswirtschaftlich nach zu vollziehen. Die Frage ob und inwieweit ein vom Geschädigten beanspruchter Unfallersatztarif den erforderlichen Herstellungsaufwand gemäß § 249 BGB entspricht, bedarf nicht in jedem Fall der gerichtlichen Prüfung BGH Bundesgerichtshof 14.02.06
VI ZR 32/05
Aktives Schadensmanagement der Versicherung einen Mietwagen zu vermitteln ist ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz § 1 RBeG -rechtskräftig- (pdf) LG Nürnberg v.8.3.2006
8 S 1649/05
Versicherung wird untersagt, Unfallersatzwagenkunden anzuraten oder zu beeinflussen, ein bereits angemietetes Fahrzeug zurückzugeben - Rechtskraft nicht bekannt. LG Aachen 13.01.06
43 O 164/05
Landgericht schätzt Mietwagenkosten anhand der Nutzungsausfalltabellen. LG Schweinfurt v. 17.02.06
32 S 39/05
3,5% ersparte Eigenkosten - Vermieter bietet nur einen Tarif an, der auch erstattungsfähig ist. (pdf) LG Detmold v. 18.01.06
10 S 93/05
Geschädigter kann dort anmieten, wo er dies für richtig findet. AG Paderborn v. 28.02.06
55 C 282/05
Unfallersatztarif ist erstattungsfähig! Das Gericht setzt sich sehr intensiv mit den Mietwagenkosten, aber auch mit den Versicherungsprämien und deren krassen Unterschiede auseinander. AG Meiningen
21 C 146/05

Autovermieter muss keine Auskunft über seine Preiskalkulation geben

AG Riesa 25.10.05
5 C 0696/05
Fragebogen der Versicherung über die Anmietung des Ersatzfahrzeuges an den Geschädigten BGH, VI ZR 160/04
Kein Anspruch auf Auskunft mittels Fragebogen wie die Anmietung zustande kam und Abtretung AG Peine vom 30.06.2004
16 C 122/04
Kein Anspruch auf Auskunft mittels Fragebogen wie die Anmietung zustande kam und Abtretung AG Salzgitter vom 17.06.04
13 C 122/04 III
Unfallersatztarif: Anmietung zum Normaltarif ist abwegig - Keine Darlegung der Preiskalkulation durch Geschädigten AG Chemnitz v. 12.05.05
21 C 5078/04
Kein Anspruch auf Auskunft mittels Fragebogen wie die Anmietung zustande kam und kein Anspruch auf Abtretung von angeblichen Schadensersatzansprüchen gegen den Autovermieter. AG Wolfenbüttel vom 20.02.04
16 C 571/03
und
LG Braunschweig vom 05.05.04
7 S 159/Q4 (018)
Unfallersatztarif = Normaltarif, Dieses Urteil zeigt mehr als deutlich wie sich ein Gericht einmal grundsätzliche Gedanken über die Situation zum Thema Unfallersatz gemacht hat. v. 29.06.2005 AG Würzburg vom 29.06.05
12 C 3362/04
Es Bedarf keiner sachverständigen  Feststellung über die Marktüblichkeit von Mietwagentarifen. Eine tragfähige Grundlage ist die Berechnung über den Nutzungsausfall. LG Bielefeld vom 11.05.05
22 S 18/05
Unfallersatztarif gerechtfertigt - OLG Nürnberg- Entscheidung vom 20.01.2005 OLG Nürnberg
2 U 2242/04
Anmietung zum Unfallersatztarif gerechtfertigt - neues Urteil des AG Nürnberg 02-2005 - AG Nürnberg vom 09.02.05
31 C 7470/04
Berechtigung des Geschädigten zur Inanspruchnahme von Mietwagen zum Unfalltarif.  v. 31.01.2005 LG Landau i.d. Pfalz
1 S 201/04
Anmietung zum Unfallersatztarif gerechtfertigt - Thüringer Oberlandesgericht v. 2.3.2005 Seite 6 Thüringer OLG
4 U 328/05
3-facher Nutzungsausfall ist eine tragbare Berechnungsgrundlage der Mietwagenkosten. AG Lörrach vom 01.03.2005
2 C 2309/04
Unfallersatztarif ist von Versicherung zu erstatten. (pdf) AG Schmalkalden v. 04.07.05
1 C 555/04
Unfallersatztarif ist zu erstatten. Kein Zurückbehaltungsrecht oder Aufrechnung durch Versicherung, da keine Aufklärungsverpflichtung des Autovermieters (pdf) AG Gemünden a.M 09.03.05
11 C 971/04
Keine Verpflichtung nach günstigstem Mietwagen im Internet zu suchen Kammergericht Berlin
12 U 115/03
Kein Verstoß bei Anmietung zum Unfallersatz-Tarif AG Uelzen
14 C 7377/04
Volle Erstattung der Mietwagenkosten ohne Abzug ersparter Eigenkosten AG Uelzen
14 C 7053/04
Anmietung zum Unfallersatztarif AG Dachau
2 C 1043/02
Anmietung zum Unfallersatztarif und Hinweispflicht AG Bonn
2 C 468/01

Nur 3% Abzug an ersparten Eigenkosten

OLG Nürnberg
9 U 672/00
Gleichwertige Anmietung und keine Abzüge für ersparte Eigenkosten AG Hamburg-Wandsbek
711A C 109/02
Die Eigenersparnis beim Mietwagen beträgt nur 3 %. AG Ahlen
 9 C 318/02
Unfallersatzwagentarif  bei Mietwagen OLG Düsseldorf
1 U 172/99
Unfallersatztarif, kein Preisvergleich

Landgericht Aachen
5 S 46/02

Geringhaltung des Schadens und Unfallersatztarif BGH BGH
VI ZR 138/95
Unfallersatzwagentarif BGH (Bundesgerichtshof)
VI ZR 300/03
Kein Verschulden des Vermieters bei Vertragsschluss durch Anbieten des Unfallersatztarifes

LG Hamburg
 304 S 65/98

altes Fahrzeug und klassengleiche Anmietung

AG Lobenstein
1C 29/01
Keine Erkundigungspflicht bei kurzer Mietdauer nach billigem Mietwagen AG Hameln
C 273/02 (5a)
Keine Verpflichtung das Angebot des gegnerischen Versicherers für einen Ersatzwagen anzunehmen AG Nürnberg
20 C 354/03
Keine Aufklärungspflicht des Autovermieters auf Billigtarife außerhalb des Unfallersatztarifes

LG Berlin
 51 S 39/03

Kosten für einen kaum benutzten Ersatzwagen LG Freiburg
 6 O 284/98
Keine Verpflichtung sich nach dem Normaltarif zu erkundigen DAR 03, 70
   

Haftungsurteile:

 
   
Schäden in Autowaschanlagen - Unwirksame Klauseln BGH (Bundesgerichtshof)
X ZR 133/04
Schlüssel in Briefkasten: Versicherung zahlt nicht für Autodiebstahl OLG Celle
8 U 182/04
Auffahrender haftet nicht immer vollständig LG Arnsberg
 5 S 230/01
Unfall mit Kleintieren  OLG Nürnberg 
8 U 3572/96
Bremsen für Tauben kann kostspielig werden.

LG Bonn

8 S 277/98

Bei einem Unfall mit zivilem Polizeiwagen haften Autofahrer nicht allein

OLG Frankfurt
25 U 160/00

Gesetzesänderung für Auslandsunfälle  
Nach Unfall mit Mietwagen Polizei rufen! Verstoß gegen Mietvertragsbedingungen – Wegfall der Haftungsreduzierung! OLG Köln 8 U 40/01
OLG Koblenz U 980/01
THÜRINGER OLG
1 U 627/00
Gemeinden haften für falsch aufgestellte Poller LG Karlsruhe
 6 O 394/99
Vollkasko muss auch bei heruntergefallener Zigarette zahlen OLG Dresden
 3 U 486/01
Bei Unfallflucht kein Versicherungsschutz OLG Frankfurt/Main
7 U 23/00
Auch bei Mietwagen gilt "Wer auffährt ist schuld"

OLG Düsseldorf
10 U 114/01

Stoppschild überfahren zahlt die Kasko Versicherung? OLG Nürnberg
 8 U 2478/01
Mietwagen muss nicht mit Winterreifen ausgerüstet sein LG Hamburg
 418 S 1/03
Kaskoversicherung kann nicht erwarten, dass sich Ehegatten bei der Polizei anzeigen OLG Bamberg
1 U 98/98

Schadensabrechnungs-Urteile:

 
Keine 6 Monate Wartepflicht bei Reparatur und:  "Es überrascht das Gericht durchaus, dass die Beklagte zu 2) die ihr anvertrauten Prämien ihrer Kunden für derartig sinnlose Rechtsstreitigkeiten verwendet und dann regelmäßig über den ach so schlimmen Kostendruck in der Kfz -Versicherungsbranche jammert." AG_Hersbruck_07_12_07
Az_4_C_1141_07
Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Geschädigten, einen Kfz-Sachverständigen einzuschalten.
Ein Kfz-Sachverständiger ist berechtigt, sein Honorar nach Schadenshöhe abzurechnen
BGH Bundesgerichtshof
X ZR 80/05 u. X ZR 122/05

w e g e n   Sachverständigenhonorar und Unterlassung

OLG Naumburg v. 20.01.06
4 U 49/05
Bundesgerichtshof erteilt Internet-Restwertbörse eine Absage bei der Regulierung von Totalschaden. BGH Bundesgerichtshof
VI ZR 132/04 v. 02.07.05
Ein Geschädigter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen Bundesgerichtshof
VI ZR 119/04
Restwertermittlung ohne Internet-Börse durch den Sachverständigen -Urteil 11.05.2004 OLG Köln
22 U 190/03
Nutzungsausfall bei älteren Fahrzeugen und langer Reparaturdauer Bundesgerichtshof (BGH)
VI ZR 112/04
Unfallverursacher muss auch für ungeeignetes Gutachten bezahlen Kammergericht Berlin
12 U 18/04
Nutzungsausfall ohne Neuanschaffung Kammergericht Berlin
12 U 69/03
Der Geschädigte allein entscheidet über die Abstellung des Schadens, nicht die Versicherung

LG Wuppertal
16 S 90/99

Anwaltskosten nach unverschuldeten Verkehrsunfall von Versicherung ersatzpflichtig

AG Kehlheim
3 C 0620/01

Bindung des Geschädigten an die Wahl fiktiver Schadensberechnung LG Köln
1 U 112/00
Fiktive Schadensabrechnung nach Gutachten (Bundesgerichtshof) BGH
VI ZR 398/02
Restwert nach Autoschäden darf nicht abgezogen werden! (BGH) BGH (Bundesgerichtshof)
VI ZR 393/02,
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser LG Itzehoe
 6 O 206/00
Restwert-Gutachten von Schrottautos sind bindend OLG Dresden
15 U 662/00

Unfallauto Verkauf ohne Einschätzung der Versicherung rechtens

OLG München
10 U 4116/98
Versicherung muss Honorar für Gutachten zahlen AG Wiesbaden
91 C 4316/02 37
Kein Anspruch auf Nachbesichtigung LG München I 
19 S 11 609/90
Auf Nachbesichtung des beschädigten KFZ besteht kein Anspruch Landgericht Kleve
 3 O 317/98
Kosten der Vertragswerkstatt sind zu erstatten LG Kassel
1 S 657/00
Kosten des Sachverständigen sind zu ersetzen AG Wiesbaden
 91 C 4316/02 – 37
Anspruch des Geschädigten auf Ersatz einer Teilreparatur bis zur 130%-Grenze, wenn diese Teilreparatur wieder eine sinnvolle Nutzung erlaubt. AG Schönaus / Schw.
 AZ C 14/00
Wertminderung bei älteren Fahrzeugen AG Solingen
13 C 12/02
Prognose-Risiko geht zu lasten des Schädigers bzw. dessen Versicherung OLG Frankfurt
  7 U 203/98
Schadensabrechnung nach Gutachten trotz billiger Reparatur SchIH OLG,
7 U 103/99
Abrechnung auf Neuwagenbasis auch bei geringer Beschädigung

OLG Hamm
9 U 49/01

Fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis welche Werkstattpreise werden erstattet

LG Kassel
1 S 657/00

Unternehmer darf sofort Anwalt einschalten AG Saarburg
5 C 364/02
Schleppende Schadensregulierung LG Saarbrücken
15 O 121/97
schleppende Regulierung Schmerzensgeld LG Schwerin
7 O 600/97

Urteile zum Thema Wettbewerbsverstöße

 
Landgericht Berlin untersagt großen Autovermietung die Direktabrechnung mit Versicherung - Kunden wird noch nicht einmal der Preis genannt. Urteil wird in Kürze eingestellt
Landgericht Berlin untersagt Autovermietung Abrechnung nach gefahrenen Kilometer vorzunehmen. Grund Tacho ist nicht geeicht. Urteil wird in Kürze eingestellt

sonstige interessante Urteile:

 
Polizist als Wegelagerer bezeichnet - keine Beleidigung und Freispruch - Bay. Oberstes Landesgericht
1 St RR 153/04
Re-Importe sind weniger wert LG Düsseldorf
24 S548/02
"zuzüglich Überführungskosten" entspricht nicht der Preisangabeverordnung OLG Hamm
AZ.: 4 U 137/04
Nummer hinter Windschutzscheibe schützt vor Abschleppen OVG Hamburg
3 Bf 25/01
keine Abschleppkosten bei hinterlassener Handynummer Verwaltungsgericht Karlsruhe 
8 K 3615/00 
Klare Bedingungen für Kfz-Versicherungsschutz Kammergericht Berlin  
6 U 1242/99
Geschwindigkeitsbegrenzung für Sprinter über 2,8 Tonnen trotz PKW-Zulassung Bayrisches Oberlandesgericht 1ObOWi 219/03
Kein Versicherungsschutz bei Handy-Telefonat im Auto OLG Köln 9 U 43/00 
Kosten eines Abschleppunternehmers sind nicht sofort fällig Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
16 K 779/00
Schuldanerkenntnis am Unfallort LG Nürnberg-Fürth
2 S 9739/94
unerlaubte Rechtsberatung durch Abschleppdienst bei Einforderung des Abschleppentgeltes

OLG Düsseldorf 1999/2000

Keine kostenlose Rückerstattung bei widerrufenem Automietvertrag Urteil des Europäischen Gerichtshof EUGH C-336/03
10.03.05
   

sonstige Urteile gegen Versicherungen:

 
Versicherung wird untersagt, Unfallersatzwagenkunden anzuraten oder zu beeinflussen, ein bereits angemietetes Fahrzeug zurückzugeben- Rechtskraft nicht bekannt. LG Aachen 04.01.06
43 O 164/05
Rechtswidriger Eingriff in den Gewerbebetrieb eines Autovermieters durch eine große Deutsche Versicherung - BGH Entscheidung - sehr wichtiges und interessantes Urteil! (BGH) Bundesgerichtshof
VI ZR 357/97
Unfallgeschädigten dazu bewegen, einen bereits angemieteten Mietwagen zurückzugeben und bei einem vom Versicherer gewünschten Autovermieter anmieten -einstweilige Verfügung gegen Versicherung-

Landgericht Stuttgart
33 KH O 103/01

Versicherung verklagt Autovermietung wegen angeblicher Aufklärungspflicht über Tarifgestaltung und Schadensersatz. Die Klage wurde vom Landgericht abgewiesen. Landgericht Freiburg
1 O 131/03
   
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