Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
Fragebogen der Versicherung über die Anmietung des Ersatzfahrzeuges an den Geschädigten gehen schadensrechtlich ins Leere BGH
VI ZR 160/04  
Gerne verschicken die Versicherer Fragebögen an die Geschädigten und an die vermietenden Kfz-Betriebe. Damit wollen sie nachweisen, dass der Vermieter vermeintliche Belehrungspflichten nicht erfüllt hat. Ziel: Der Versicherer versucht, vom Geschädigten an ihn abgetretene Ansprüche wegen Beratungsverschuldens gegen den Vermieter geltend zu machen.
 
Der BGH hat entschieden, dass der Ersatzanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer nicht davon abhängt, dass der Geschädigte Ansprüche wegen angeblichem Beratungsverschuldens gegenüber dem Vermieter an den Versicherer abtritt (BGH, VI ZR 160/04). Die Fragebögen gehen also schadenrechtlich ins Leere.

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