| Urteilstenor | Gericht und Aktenzeichen | 
| Fragebogen der Versicherung über die Anmietung des Ersatzfahrzeuges an den Geschädigten gehen schadensrechtlich ins Leere | 
BGH  VI ZR 160/04  | 
    
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	Gerne verschicken die Versicherer Fragebögen an die Geschädigten und an die 
	vermietenden Kfz-Betriebe. Damit wollen sie nachweisen, dass der Vermieter 
	vermeintliche Belehrungspflichten nicht erfüllt hat. Ziel: Der Versicherer 
	versucht, vom Geschädigten an ihn abgetretene Ansprüche wegen 
	Beratungsverschuldens gegen den Vermieter geltend zu machen. 
	Der BGH hat entschieden, dass der Ersatzanspruch des Geschädigten gegen den 
	Versicherer nicht davon abhängt, dass der Geschädigte Ansprüche wegen 
	angeblichem Beratungsverschuldens gegenüber dem Vermieter an den Versicherer 
	abtritt (BGH, VI ZR 160/04). Die Fragebögen gehen also schadenrechtlich ins 
	Leere. 
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