Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
Versicherung kann nicht vom Geschädigten verlangen, im Internet den billigsten Mietwagen zu suchen. Kammergericht Berlin  12 U 115/03

Autoversicherungen müssen dem Unfallgegner ihres Versicherten auch dann den Mietwagen bezahlen, wenn es sich nicht um die billigste Offerte gehandelt hat.

Auf ein entsprechendes Urteil des Kammergerichts Berlin (Akz.: 12 U 115/03) macht die "Monatsschrift für Deutsches Recht" aufmerksam. Der Entscheidung zufolge ist ein Autofahrer nicht dazu verpflichtet, per Internet nach dem günstigsten Mietwagenangebot zu suchen. Er muss nur ein Angebot annehmen, das den üblichen Marktpreisen entspricht.

Das Gericht gab der Zahlungsklage eines Autofahrers gegen die Versicherung seines Unfallgegners statt. Diese hatte sich geweigert, die Kosten für einen Mietwagen in voller Höhe zu übernehmen. Zur Begründung hatte sie dem Kläger vorgehalten, dass dieser sich nicht per Internet das günstigste Angebot ausgesucht hatte.

Das Kammergericht ließ jedoch diesen Einwand nicht gelten. So werteten es die Richter vor allem als unerheblich, dass der Kläger zwar über einen Internetanschluss verfügt, eine entsprechende Recherche aber unterlassen hatte. Es sei nicht ersichtlich, auf welcher rechtlichen Grundlage dies von ihm verlangt werden könnte.

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