Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
Nutzungsausfall ohne Neuanschaffung Kammergericht Berlin  12 U 69/03
Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 1. März 2004 (Az.: 12 U 69/03) entschieden, dass der Anspruch auf Nutzungsausfall nicht die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges voraussetzt. Bei Totalschaden steht dem Opfer von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Entschädigung für 14 Tage zu.

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