Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
Klare Bedingungen für Kfz-Versicherungsschutz Kammergericht Berlin  6 U 1242/99
Die Bedingungen für einen eventuellen Verlust des Versicherungsschutzes müssen in den Schadensformularen von Autoversicherungen deutlich hervorgehoben sein. Hat der Versicherer darin nicht eindeutig festgelegt, dass der Schutz bei falschen Angaben über den Versicherungsfall verloren geht, muss er die vereinbarten Leistungen erbringen. Das berichtet Zeitschrift "OLG-Report“ unter Berufung auf ein Urteil des Kammergerichtes Berlin. Im verhandelten Fall ging es um einen Versicherungsnehmer, dessen Fahrzeug gestohlen worden war. In der Schadensmeldung hatte der Mann jedoch vorsätzlich falsche Angaben gemacht. Die Kasko-Versicherung verweigerte daraufhin die Erstattung des Diebstahlsverlustes - zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Obwohl die Leistungsfreiheit des Versicherers eigentlich außer Frage stehe, liege eine ausreichende Belehrung des Versicherten nur dann vor, wenn sie in einer nicht zu übersehender Weise erfolgt. Ihre Anordnung am Schluss des Vordrucks direkt über der Unterschriftenzeile - wie in diesem Fall gegeben - reiche als Hervorhebung jedenfalls dann nicht aus, wenn andere Teile des Vordrucks größer gedruckt sind, befanden die Berliner Richter am Kammergericht

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