Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen

Unfallersatztarif, kein Preisvergleich

Landgericht Aachen 5 S 46/02, 19.07.02

Für einen Unfallschaden eintrittspflichtige Haftpflichtversicherungen versuchen immer wieder, die vom Geschädigten geltend gemachten Mietwagenkosten mit dem Hinweis auf einen günstigeren Anbieter zu kürzen. Dies muss nicht hingenommen werden.

Ein unschuldig in einen Unfall verwickelter Autofahrer kann sich für die Reparaturzeit seines Pkw einen Mietwagen leihen, ohne dass er dafür Vergleichsangebote einholen muss. Ist er der Meinung, ihm ist der für ihn beste Unfallersatz-Tarif angeboten worden, so genügt er seiner Schadenminderungspflicht.

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