Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen

Mietwagen muss nicht mit Winterreifen ausgerüstet sein

LG Hamburg 418 S 1/03

Mietwagen müssen nicht mit Winterreifen ausgerüstet sein.

Fahrzeugvermieter sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihre Fahrzeuge mit Winterreifen auszustatten. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wird.

Wie dort berichtet, war der Mieter eines hochwertigen Pkw davon ausgegangen, dass der Wagen im Winter mit entsprechenden Reifen ausgerüstet ist. Das Landgericht Hamburg Urteil vom 24.04.2003 - sah dies jedoch anders. Auch die Richter stellten auf die fehlende gesetzliche Grundlage ab. Zwar ließen zahlreiche Pkw-Halter in der kalten Jahreszeit mittlerweile Winterreifen aufziehen, gesetzlich dazu verpflichtet sei aber niemand.

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