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Wer von einem Grundstück auf die Straße fährt, 
muss damit rechnen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer nicht ordnungsgemäß 
verhalten. Notfalls sollte man sich sogar von einem Mitfahrer einweisen lassen, 
entschied das Landgericht Itzehoe. Man müsse stets "auch mit einer überhöhten 
Geschwindigkeit eines bevorrechtigten Fahrers rechnen", heißt es in dem heute 
veröffentlichten Urteil.  
In diesem Fall hatte ein 
Autofahrer geklagt, weil er bei der Ausfahrt aus seinem direkt hinter einer 
Kurve gelegenen Grundstück mit einem zu schnell fahrenden Auto zusammengestoßen 
war. Der Unfallgegner habe durch die überhöhte Geschwindigkeit den Unfall allein 
verursacht, meinte der Kläger und forderte rund 12.000 Mark Schadensersatz. Das 
Landgericht wies seine entsprechende Klage jedoch zum großen Teil zurück. Der 
Kläger müsse drei Viertel seines Schadens selber zahlen, weil er die "strenge 
Sorgfaltspflicht des Straßenverkehrsgesetzes verletzt hat". |