Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
kein Anspruch auf Nachbesichtigung des beschädigten KFZ

Landgericht Kleve 3 O 317/98

Der Schädiger hat keinen Anspruch auf eine Nachbesichtigung des Unfallfahrzeuges. Lassen vom dem Privatgutachter gefertigte Lichtbilder des beschädigten Fahrzeuges wegen ungünstiger Perspektive und Lichtreflexen die Schäden an dem Fahrzeug nur unzureichend erkennen, ist das Gutachten gleichwohl aussagekräftig, wenn in dem schriftlichen Teil des Gutachtens die Fahrzeugschäden und Reparaturkosten im einzelnen beschrieben und aufgelistet sind.

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