| Urteilstenor | Gericht und Aktenzeichen | 
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 kein Anspruch auf Nachbesichtigung  | 
      Landgericht München I 19 S 11 609/90 | 
| Der Haftpflichtversicherer hat in der Regel keinen Anspruch auf Nachbesichtigung des unfallbeschädigten KFZ; etwas anderes gilt nur beim Verdacht auf betrügerische Geltendmachung von Unfallschäden. | |