Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen

kein Anspruch auf Nachbesichtigung

Landgericht München I   19 S 11 609/90
Der Haftpflichtversicherer hat in der Regel keinen Anspruch auf Nachbesichtigung des unfallbeschädigten KFZ; etwas anderes gilt nur beim Verdacht auf betrügerische Geltendmachung von Unfallschäden.

  zurück