Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
Schuldanerkenntnis am Unfallort Landgericht Nürnberg-Fürth, Akz. 2 S 9739/94
Ein Schuldbekenntnis am Unfallort ist grundsätzlich nicht bindend! Wer am Unfallort ein Schuldbekenntnis abgibt, ist nicht daran gehindert, sich in einem späteren Prozeß auf die wahren(!) Unfalltatsachen zu berufen. Diese Rechtsprechung ist vielen Unfallbeteiligten nicht bekannt. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg hat derjenige, der am Unfallort eine schriftliche Haftungserklärung abgibt, grundsätzlich nicht die Absicht, sich ein für allemal und ohne Rücksicht auf den wirklichen Geschehensablauf zu binden sondern er hält nur die Sach- und Rechtslage schriftlich fest, wie er sie am Unfallort zum Zeitpunkt seiner Erklärung einschätzt. Wenn dieser Unfallbeteiligte zu einem späteren Zeitpunkt zu einer anderen Beurteilung kommt, so kann er sich auf diese andere Beurteilung stützen. Die Nachteile seines früheren Schuldbekenntnisses kommen für ihn aber dann zum Tragen, wenn die Beweislage unklar ist. In diesem Fall führt das Schuldbekenntnis zur Verbesserung der Beweislage für den Unfallgegner.  Im zu beurteilenden Fall gab es für das Gericht keinen Grund, die Beklagte an ihrem, den wahren Sachverhalt widersprechenden, Schuldbekenntnis festzuhalten.

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