Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
schleppende Regulierung Schmerzensgeld LG Saarbrücken, 15 O 121/97, 31.08.2000

Schleppende Schadensregulierung

Die Regulierung eines Schadens, die von einer Versicherung nur schleppend betrieben wird, kann zu einem erheblichen "Aufschlag" hinsichtlich des Schmerzensgeldes führen.

Ein Mädchen hatte aufgrund eines Verkehrsunfalles sehr schwerwiegende Schädel- und Hirnverletzungen davongetragen. Zudem litt es auch weiterhin psychisch, sowie physisch unter den Unfallfolgen. Zwei Jahre nach dem Unfall hatte die Versicherung erst 13.000 DM überwiesen. Auch nachdem ein Gericht die Haftung der Versicherung dem Grunde nach festgestellt hatte, flossen lediglich weitere 50.000 DM. Das entscheidende Gericht setzte nunmehr das Schmerzensgeld - auch aufgrund der verspäteten Regulierung - auf 300.000 DM fest.

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