Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
schleppende RegulierungSchmerzensgeld LG Schwerin, 7 O 600/97, 29.12.1999

Eine zuvor rüstige 82-jährige Frau wurde aufgrund eines Unfalls zum Pflegefall. Die Versicherung zögerte die Schmerzensgeldzahlung mit dem Argument, der schlechte Gesundheitszustand habe schon zuvor vorgelegen, immer weiter hinaus. Das Gericht verurteilte die Versicherung nun zu einer Zahlung in Höhe von 50.000 DM. Das Unternehmen habe einen Zusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitszustand "ins Blaue hineinen" bestritten. Das Schmerzensgeld sei nur deshalb so gering ausgefallen, da die Verletzte mittlerweile geistig verwirrt und damit "relativ vermindert leidensfähig" sei.

  zurück