Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen

Vollkasko muss auch bei heruntergefallener Zigarette zahlen

OLG Dresden 3 U 486/01
Ist einem Autofahrer "vermutlich" (hier konnte sich der Mann nicht mehr genau erinnern) während der Fahrt eine Zigarette herunter gefallen und griff er "reflexartig" nach unten, so kann die Vollkaskoversicherung den Schadensersatz nicht mit der Begründung verweigern, er hätte grob fahrlässig gehandelt.  Die Reflexe sind eine "menschliche Schwäche" und keine "Sorglosig- oder grobe Fahrlässigkeit"

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