Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
Prognoserisiko geht zu Lasten des Schädigers OLG Frankfurt, 11.10.00, 7 U 203/98
Erteilt der Unfallgeschädigte den Reparaturauftrag auf Grund eines die Wirtschaftlichtkeit bestätigenden Sachverständigengutachtens, das sich im Nachhinein insoweit als fehlerhaft erweist, als die Reparaturkosten in Wahrheit 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes deutlich übersteigen, geht das in dieser Weise verwirklichte Prognoserisiko zu Lasten des Schädigers.

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