| Urteilstenor | Gericht und Aktenzeichen | 
| Nummer hinter Windschutzscheibe schützt vor Abschleppen | 
OVG Hamburg 
 3 Bf 25/01  | 
    
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 Ein Zettel mit der Handynummer, hinter die Windschutzscheibe gesteckt, kann einen Autofahrer vor dem Abschleppen bewahren. Gilt das auch, wenn die Festnetz-Telefonnummer aufgeschrieben wurde? Ja, wenn der Falschparker auch so "schnell erreichbar" ist und seinen Wagen wegfahren kann, so das Verwaltungsgericht Hamburg, 20 VG 1030/01 - Berufung eingelegt beim Oberverwaltungsgericht Hamburg unter dem Akz. 3 Bf 25/01  | 
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