Urteilstenor Gericht und Aktenzeichen
keine Abschleppkosten bei
hinterlassener Handynummer
Verwaltungsgericht Karlsruhe 
8 K 3615/00 
Falschparker, die im Auto sichtbar ihre Handynummer hinterlassen, müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe keine Abschleppkosten zahlen. Die Ordnungshüter müssen einen Anrufversuch unternehmen, bevor sie das Fahrzeug abschleppen lassen, urteilte das Gericht am Donnerstag. Länger als fünf Minuten brauchen sie allerdings nicht auf den Fahrer zu warten.  Damit gab das Gericht einem Stuttgarter Anwalt Recht, dessen Auto in Baden-Baden von einem Behindertenparkplatz abgeschleppt worden war, obwohl er seine Visitenkarte mit der Mobilnummer hinter die Windschutzscheibe geklemmt hatte. Nach den Worten der Richter müsse ein Anrufversuch unternommen werden - selbst dann, wenn der Ordnungshüter zunächst über Funk seine Zentrale informieren müsse, weil er selbst kein Handy dabei habe. Dem Verwarnungsgeld für verkehrswidriges Parken entgeht der Mann jedoch nicht.

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