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Greif Autovermietung -
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Infos über das
Schadensmanagement etc. Die
Versicherungswirtschaft ruiniert sich schon lange selbst, unter anderem mit absurden
Rabatten gegenseitig das Prämienaufkommen und mit risikoreichen Spekulationen
und Zukäufen. Doch statt Ordnung in ihr
Geschäftsgebaren zu bringen, wollen sie weniger Geld für Unfallschäden ausgeben.
Am liebsten würden sie gleich die ganze Schadensregulierung nach eigenem
„Gutdünken“ durchführen und dem Geschädigten nur das zukommen lassen, was ihm
nach ihrer Ansicht nach zusteht. Und dies bedeutet im Klartext:
weniger Schadenersatz nach dem Unfall, oder
besser gar keinen, denn die vereinnahmten Prämien sind alles andere als
wirtschaftlich. Manche Versicherer versuchen sich auch aus der Regulierung zu
drücken, dies mit den abenteuerlichsten Erklärungen. Es dürfte doch jedem klar
sein, dass eine Prämie nicht wirtschaftlich sein kann, wenn für 1,- € Einnahmen,
Ausgaben von 1.50 € gegenüberstehen. Die Versicherungswirtschaft besitzt eine starke Lobby, dies wird bereits ersichtlich mit der seit dem 1.8.2002 geltenden Gesetzesänderung. Das so genannte Gesetz zur Neuregelung des Schadensersatzrechts (BGBl 2002 I S. 2674). Hiernach kann bei Schadensfällen, die nach dem 31.7.2002 eingetreten sind, bei der Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis die Umsatzsteuer nur noch dann verlangt werden, soweit der Geschädigte im Rahmen der Schadensbeseitigung auch tatsächlich Umsatzsteuer gezahlt hat. Hierzu wurde in § 249 BGB folgender Absatz 2 eingefügt: "Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist." Auch wir halten diese Änderung für ungerecht und es zeigt wieder einmal, dass die Versicherungswirtschaft mit Erfolg ihre Interessen vertreten konnte und 16% weniger an Schadensersatz leisten muss. Bei der Vielzahl von Schäden ist dies eine ganz beachtliche Summe. Denn die Umsatzsteuer ist in Deutschland in jedem Fall Teil des Schadens, weil sie vom Geschädigten bei der Anschaffung ja bereits entrichtet wurde. Folglich wäre es nur konsequent gewesen, die auf die notwendigen Reparaturkosten entfallende Umsatzsteuer wie bisher generell zu erstatten und dies auch gesetzlich so festzuschreiben. Leider hat die Versicherungslobby hier mehr Gewicht gezeigt und konnte sich 16% von den Schadensaufwendungen einsparen, denn diese 16% bekommt niemand anderes als der jeweilige leistungspflichtige Versicherer. Die neuesten Tricks:
Es
werden die so genannten Schutzbriefe absolut billig als besondere Zugabe im
Zusammenhang mit dem Verkauf von Kfz-Versicherungen angeboten. Die
Versicherungen wollen als erste Instanz und möglichst schnell von einem Unfall
erfahren, um den Schaden auf dem billigsten Weg, ohne Gutachter, Autovermieter
und Rechtsanwälte, abwickeln zu können. Ein weiterer Punkt sind die Mietwagenkosten. Hier behaupten die Versicherer, die Unfallersatz-Tarife seien zu hoch und marktfremd und darum sind nur die so genannten Barzahlertarife zu erstatten. Ein sehr merkwürdiges Verhalten, denn auf der anderen Seite werden genau diese Unfallersatztarife für die Berechnung des Nutzungsausfalls herangezogen. Im übrigen ist an der Berechnung des Nutzungsausfall kein einziger Autovermieter beteiligt! Nun stellt sich für jeden normal denkenden Menschen die Frage, warum ist das so. Würde man als Berechnung für den Nutzungsausfall den "Bar-Tarif" oder wie so oft der von der Versicherungswirtschaft benannte "Normal-Tarif" als Berechnungsgrundlage verwenden, so kämen extrem niedrige Ausfallkosten heraus und die Geschädigten würden auf den jämmerlichen Betrag von Nutzungsausfall verzichten und einen Mietwagen nehmen. Das aber will die Versicherungswirtschaft auf gar keinen Fall. Wäre der "Normal-Tarif" die Berechnungsgrundlage, dann verblieben z.B. bei der Gruppe A nur noch ca. 6,00 € an Nutzungsausfall übrig. Daran wird deutlich, warum bei der Berechnung des Nutzungsausfall der Unfallersatztarif herangezogen wird und nicht der so genannte Bar-Tarif. Wenn es aber um die Bezahlung von Mietwagenkosten geht, dann ist genau dieser Unfallersatztarif für die Versicherungswirtschaft ein rotes Tuch und es wird alles versucht und auch behauptet, dieser Tarif sei nicht marktgerecht. Ein klareres und eindeutigeres Bild kann es eigentlich nicht geben, auf was es der Versicherungswirtschaft hier eigentlich ankommt.
Der versicherungseigene Zentralruf
über den via Kennzeichen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners abgefragt
werden kann, stellt wenn man nicht aufpasst telefonischen Kontakt mit dem zuständigen
Sachbearbeiter der Versicherung her. Der Vorteil für die Versicherung: Der geschulte Sachbearbeiter kann
direkt und sofort mit dem Geschädigten verhandeln und wenn er auf einen unbedarften Geschädigten trifft und das ist bei
85% der
Geschädigten der Fall, geht der erst gar nicht zum
Anwalt, verzichtet auf einen neutralen Kfz-Sachverständigen und auf den Ihm
zustehenden Mietwagen. Er macht genau das was Ihm der „nette“ Sachbearbeiter
erklärt hat oder besser gesagt unterschwellig ihm sogar einredet. Aber genau hier liegt der Geschädigte auf der völlig falschen
Seite, denn der "nette" Sachbearbeiter ist in Wahrheit nicht nett, sondern
Clever und ihm
geht es nur darum die wirtschaftlichen Interessen seiner Versicherung best
möglichst durchzusetzen. Da werden von den Sachbearbeitern Regeln erklärt, die
es so gar nicht gibt oder es wird ein Einzelurteil zitiert
welches der Versicherung gerade in den Kram passt. Ein unbedarfter Geschädigter
kann meist mit diesen Erläuterungen nichts anfangen, ist eingeschüchtert und
beugt sich dementsprechend was der Schadenssachbearbeiter von Ihm verlangt. Aber
genau das ist der falsche Weg, denn der Geschädigte ist einem solchen
Sachbearbeiter dann in der Schadensregulierung ausgeliefert und sein umfassendes
Recht wird er hier nicht bekommen. Darum gilt immer zum Anwalt! Es
gibt Versicherer, die ihren Angestellten kleine Prämien bezahlen, wenn
sie dem Geschädigten bestimmte Ansprüche erfolgreich ausreden. Das gleiche bei den 'Unfallhilfekärtchen', die Versicherer ihren Kunden aushändigen. Die Kunden werden angewiesen, im Schadensfall diese karte sofort dem Geschädigten nach einem Unfall zu übergeben. Auch sie sollen den direkten Kontakt zwischen Versicherung und Unfallgeschädigtem herstellen, damit von Anfang an die Regulierung kontrollierbar ist. Der Zugriff auf den Geschädigten ist seit 1999 noch viel leichter. Im Jahr 1999 erhielten die Versicherungen vom Verkehrsministerium den Zuschlag bei der Vergabe der Notrufsäulen. Nach einer Übergangszeit von 3 Jahren landet nun jeder, der mit seinem Fahrzeug eine Panne oder einen Unfall hat und Hilfe benötigt , via Notruf automatisch in einem Call -Center der Versicherungen.
Sie sollten stets im Auge behalten,
dass nur ein von Ihnen gewählter Anwalt IHRE Interessen vertritt und
nur ein Anwalt ist versiert Ihre Schadensersatzansprüche vollständig
zu kennen und als gleichwertiger Partner gegenüber dem Versicherer
aufzutreten.
Sie
sollten grundsätzlich das Angebot des Versicherers ausschlagen, Ihr Fahrzeug in
einer vom Versicherer genannten "Vertrauenswerkstatt" zu geben und
einen Mietwagen nach den Wunschvorstellungen des Versicherers anmieten.
Nehmen Sie eine Ihnen bekannte und vertraute Werkstatt und den Mietwagen bei
Ihrem örtlichen Ihnen bekannten Autovermieter! Gerade die kleinen und
mittelständischen Autovermieter bieten hier erstklassigen 24 Stunden Service.
Unter diesem Link finden Sie wichtige Tips, die Sie als Geschädigter beachten sollten
Ein Wort in eigener Sache: Durch das Anmieten eines Unfallersatzwagens bei einem örtlichen Autovermieter sichern Sie auch Arbeitsplätze und genau das brauchen wir auch, angesichts der Millionen von Arbeitslosen in unserem Land. Örtliche Autovermieter vermieten nicht über Vermietautomaten oder Call-Center, sondern sie beschäftigen Mitarbeiter für den angebotenen Service.
Die Greif Autovermietung würde sich freuen, Sie als Kunden begrüßen zu dürfen.
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