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Infos über das Schadensmanagement etc.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die genannten Infos keine Rechtsberatung darstellen und die professionelle Hilfe eines Anwaltes in keinem Fall ersetzen können und sollen.

Alle Versicherer wollen Geld sparen – dieses „sparen“ geht aber meistens zu Lasten der Verbraucher und Geschädigten, so die Meinung von Anwälten und Verbänden.

Die Versicherungswirtschaft ruiniert sich schon lange selbst, unter anderem mit absurden Rabatten gegenseitig das Prämienaufkommen und mit risikoreichen Spekulationen und Zukäufen. Doch statt Ordnung in ihr Geschäftsgebaren zu bringen, wollen sie weniger Geld für Unfallschäden ausgeben. Am liebsten würden sie gleich die ganze Schadensregulierung nach eigenem „Gutdünken“ durchführen und dem Geschädigten nur das zukommen lassen, was ihm nach ihrer Ansicht nach zusteht. Und dies bedeutet im Klartext: weniger Schadenersatz nach dem Unfall, oder besser gar keinen, denn die vereinnahmten Prämien sind alles andere als wirtschaftlich. Manche Versicherer versuchen sich auch aus der Regulierung zu drücken, dies mit den abenteuerlichsten Erklärungen. Es dürfte doch jedem klar sein, dass eine Prämie nicht wirtschaftlich sein kann, wenn für 1,- € Einnahmen, Ausgaben von 1.50 € gegenüberstehen. 

Die Versicherer attackieren Mietwagenpreise, Honorare der Kfz.- Sachverständigen und deren Gutachten, sie behindern die Einschaltung von Anwälten, knausern bei Aufwandspauschalen und Wertminderung und bezweifeln Preisaufschläge bei Ersatzteilen und Verbringungskosten. Der Unfallgeschädigte ist dabei vielmals der Geprellte. Entweder er lässt sich - aus Unkenntnis - vom Versicherer schlicht und einfach „verschaukeln“ und verzichtet auf einige Ansprüche, oder er muss vor Gericht um seinen Schadensersatz klagen."

Nur ein Rechtsanwalt hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche immer weiter, der Versicherer hingegen mit Sicherheit nicht auch nicht das so genannte aktive Schadensmanagement.

Die Versicherungswirtschaft besitzt eine starke Lobby, dies wird bereits ersichtlich mit der seit dem 1.8.2002 geltenden Gesetzesänderung. Das so genannte Gesetz zur Neuregelung des Schadensersatzrechts (BGBl 2002 I S. 2674). Hiernach kann bei Schadensfällen, die nach dem 31.7.2002 eingetreten sind, bei der Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis die Umsatzsteuer nur noch dann verlangt werden, soweit der Geschädigte im Rahmen der Schadensbeseitigung auch tatsächlich Umsatzsteuer gezahlt hat. Hierzu wurde in § 249 BGB folgender Absatz 2 eingefügt: "Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist."

Auch wir halten diese Änderung für ungerecht und es zeigt wieder einmal, dass die Versicherungswirtschaft mit Erfolg ihre Interessen vertreten konnte und 16% weniger an Schadensersatz leisten muss. Bei der Vielzahl von Schäden ist dies eine ganz beachtliche Summe. Denn die Umsatzsteuer ist in Deutschland in jedem Fall Teil des Schadens, weil sie vom Geschädigten bei der Anschaffung ja bereits entrichtet wurde. Folglich wäre es nur konsequent gewesen, die auf die notwendigen Reparaturkosten entfallende Umsatzsteuer wie bisher generell zu erstatten und dies auch gesetzlich so festzuschreiben. Leider hat die Versicherungslobby hier mehr Gewicht gezeigt und konnte sich 16% von den Schadensaufwendungen einsparen, denn diese 16% bekommt niemand anderes als der jeweilige leistungspflichtige Versicherer.

Die neuesten Tricks:

Es werden die so genannten Schutzbriefe absolut billig als besondere Zugabe im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kfz-Versicherungen angeboten.
Der wahre Hintergrund für diese Billigschutzbriefe:

Die Versicherungen wollen als erste Instanz und möglichst schnell von einem Unfall erfahren, um den Schaden auf dem billigsten Weg, ohne Gutachter, Autovermieter und Rechtsanwälte, abwickeln zu können.
Die Versicherungen können nun schon bereits früh z.B. mit der Beauftragung des Abschleppdienstes oder Gutachters ihren Einfluss geltend machen. Über die Serviceschiene werben die Haftpflichtversicherer bei den Autofahrern um Sympathie. Diese Maßnahme soll helfen, das angeschlagene Image, das bei vielen Autofahrern oft tief sitzende Misstrauen im Umgang mit den Versicherungen abzubauen. Sie sollen darauf vertrauen, dass der Versicherer bei Problemen mit dem Auto immer der richtige Ansprechpartner ist. Aber genau das Gegenteil ist der Fall.

Im Haftpflichtschaden stehen Geschädigter und Versicherer grundsätzlich auf zwei verschiedenen Seiten, und sie haben unterschiedliche Interessen. Denn die Geschädigten wollen Geld haben, und die Versicherungen wollen es nicht ausgeben, warum auch wenn es doch so einfach geht, dem Geschädigten möglichst viel an Schadensersatzforderungen auszureden, bzw. selbst zu bestimmen was man bereit ist zu bezahlen. Die Versicherungen sehen es absolut nicht gerne, wenn ein Geschädigter zur Schadensregulierung einen Rechtsanwalt beauftragt, denn das bedeutet für sie man kommt nicht "billig" davon.
 

Ein weiterer Punkt sind die Mietwagenkosten. Hier behaupten die Versicherer, die Unfallersatz-Tarife seien zu hoch und marktfremd und darum sind nur die so genannten Barzahlertarife zu erstatten. Ein sehr merkwürdiges Verhalten, denn auf der anderen Seite werden genau diese Unfallersatztarife für die Berechnung des Nutzungsausfalls herangezogen. Im übrigen ist an der Berechnung des Nutzungsausfall kein einziger Autovermieter beteiligt! Nun stellt sich für jeden normal denkenden Menschen die Frage, warum ist das so. Würde man als Berechnung für den Nutzungsausfall den "Bar-Tarif" oder wie so oft der von der Versicherungswirtschaft benannte "Normal-Tarif" als Berechnungsgrundlage verwenden, so kämen extrem niedrige Ausfallkosten heraus und die Geschädigten würden auf den jämmerlichen Betrag von Nutzungsausfall verzichten und einen Mietwagen nehmen. Das aber will die Versicherungswirtschaft auf gar keinen Fall. Wäre der "Normal-Tarif" die Berechnungsgrundlage, dann verblieben z.B. bei der Gruppe A nur noch ca. 6,00 € an Nutzungsausfall übrig. Daran wird deutlich, warum bei der Berechnung des Nutzungsausfall der Unfallersatztarif herangezogen wird und nicht der so genannte Bar-Tarif.  Wenn es aber um die Bezahlung von Mietwagenkosten geht, dann ist genau dieser Unfallersatztarif für die Versicherungswirtschaft ein rotes Tuch und es wird alles versucht und auch behauptet, dieser Tarif sei nicht marktgerecht. Ein klareres und eindeutigeres Bild kann es eigentlich nicht geben, auf was es der Versicherungswirtschaft hier eigentlich ankommt.

 

Der versicherungseigene Zentralruf  über den via Kennzeichen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners abgefragt werden kann, stellt wenn man nicht aufpasst telefonischen Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Versicherung her. Der Vorteil für die Versicherung: Der geschulte Sachbearbeiter kann direkt und sofort mit dem Geschädigten verhandeln und wenn er auf einen unbedarften Geschädigten trifft und das ist bei 85% der Geschädigten der Fall, geht der erst gar nicht zum Anwalt, verzichtet auf einen neutralen Kfz-Sachverständigen und auf den Ihm zustehenden Mietwagen. Er macht genau das was Ihm der „nette“ Sachbearbeiter erklärt hat oder besser gesagt unterschwellig ihm sogar einredet. Aber genau hier liegt der Geschädigte auf der völlig falschen Seite, denn der "nette" Sachbearbeiter ist in Wahrheit nicht nett, sondern Clever und ihm geht es nur darum die wirtschaftlichen Interessen seiner Versicherung best möglichst durchzusetzen. Da werden von den Sachbearbeitern Regeln erklärt, die es so gar nicht gibt oder es wird ein Einzelurteil zitiert welches der Versicherung gerade in den Kram passt. Ein unbedarfter Geschädigter kann  meist mit diesen Erläuterungen nichts anfangen, ist eingeschüchtert und beugt sich dementsprechend was der Schadenssachbearbeiter von Ihm verlangt. Aber genau das ist der falsche Weg, denn der Geschädigte ist einem solchen Sachbearbeiter dann in der Schadensregulierung ausgeliefert und sein umfassendes Recht wird er hier nicht bekommen. Darum gilt immer zum Anwalt!
 

Es gibt Versicherer, die ihren Angestellten kleine Prämien bezahlen, wenn sie dem Geschädigten bestimmte Ansprüche erfolgreich ausreden.
 

Das gleiche bei den 'Unfallhilfekärtchen', die Versicherer ihren Kunden aushändigen. Die Kunden werden angewiesen, im Schadensfall diese karte sofort dem Geschädigten nach einem Unfall zu übergeben. Auch sie sollen den direkten Kontakt zwischen Versicherung und Unfallgeschädigtem herstellen, damit von Anfang an die Regulierung kontrollierbar ist.  Der Zugriff auf den Geschädigten ist seit 1999 noch viel leichter. Im Jahr 1999 erhielten die Versicherungen vom Verkehrsministerium den Zuschlag bei der Vergabe der Notrufsäulen. Nach einer Übergangszeit von 3 Jahren landet nun jeder, der mit seinem Fahrzeug eine Panne oder einen Unfall hat und Hilfe benötigt , via Notruf automatisch in einem Call -Center der Versicherungen.


Ob die Versicherungen den Geschädigten wirklich auf alle seine Rechte hinweisen, bezweifeln Kritiker.

 

Sie sollten stets im Auge behalten, dass nur ein von Ihnen gewählter Anwalt IHRE Interessen vertritt und nur ein Anwalt ist versiert Ihre Schadensersatzansprüche vollständig zu kennen und als gleichwertiger Partner gegenüber dem Versicherer aufzutreten.
 

Sie sollten grundsätzlich das Angebot des Versicherers ausschlagen, Ihr Fahrzeug in einer vom Versicherer genannten "Vertrauenswerkstatt" zu geben und einen Mietwagen nach den Wunschvorstellungen des Versicherers anmieten. Nehmen Sie eine Ihnen bekannte und vertraute Werkstatt und den Mietwagen bei Ihrem örtlichen Ihnen bekannten Autovermieter! Gerade die kleinen und mittelständischen Autovermieter bieten hier erstklassigen 24 Stunden Service.
 

 


Wenn Ihnen eine Werkstatt eigene Mietwagen anbietet, sollten Sie bei der Übergabe prüfen ob dieses Fahrzeug auch als Selbstfahrervermietfahrzeug zugelassen ist. Dies erkennen Sie im Fahrzeugschein, da Mietwagen grundsätzlich nur 1 Jahr TÜV und AU bekommen und zusätzlich ist von der Zulassungsstelle ein amtlicher Vermerk im KFZ - Schein: "Selbstfahrervermietfahrzeug". Fehlt ein solcher Eintrag oder hat der Ihnen angebotene Mietwagen mehr als 1 Jahr TÜV und AU, dann
Finger weg von diesem "Mietwagen"!  Manche Werkstätten drehen dem Geschädigten bewusst Fahrzeuge an, die nicht als Selbstfahrervermietfahrzeuge zugelassen sind. Dieses Verhalten ist nicht nur unseriös sondern auch kriminell, da im Schadensfall sich der Haftpflichtversicherer auf Leistungsfreiheit berufen kann und auf der anderen Seite diese Werkstatt sich die teueren Prämien für Selbstfahrervermietfahrzeuge spart und nur kassieren will. Ein richtiger Autovermieter bietet Ihnen nur als Selbstfahrervermietfahrzeug zugelassene Mietwagen.


 

Unter diesem Link finden Sie wichtige Tips, die Sie als Geschädigter beachten sollten

 

Ein Wort in eigener Sache:

Durch das Anmieten eines Unfallersatzwagens bei einem örtlichen Autovermieter sichern Sie auch Arbeitsplätze und genau das brauchen wir auch, angesichts der Millionen von Arbeitslosen in unserem Land. Örtliche Autovermieter vermieten nicht über Vermietautomaten oder Call-Center, sondern sie beschäftigen Mitarbeiter für den angebotenen Service.

 

Die Greif Autovermietung würde sich freuen, Sie als Kunden begrüßen zu dürfen.


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die auf dieser Seite gegebenen Infos lediglich informativen Charakter haben und die fachliche Beratung durch einen Rechtsanwalt keinesfalls ersetzen sollen. Einen Rechtsrat darf Ihnen nur ein Anwalt geben, kein Sachverständiger, keine Autovermietung, keine Versicherung und auch keine Werkstatt. Holen Sie sich immer den Rat eines Rechtsanwaltes, wenn es um Ihre Schadensersatzansprüche geht und vertrauen Sie niemals auf Ratschläge anderer auch wenn sie noch so gut gemeint sind.


hier noch ein interessanter Link zum Thema Schadensmanagement

 

Link: hier finden Sie einen Verkehrsrechtsanwalt!


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